Lärmschutzmassnahmen im Ausbreitungsweg
Wälle und Lärmschutzwände (LSW) dienen als wirksame Massnahme zur Lärmminderung in belasteten Gebieten. Ihre Wirkung ist jedoch stark von der Lage abhängig und in der Regel können nur die untersten Geschosse der angrenzenden Gebäude effektiv geschützt werden.
Machbarkeit einer Lärmschutzwand (LSW)
Im Rahmen der kantonalen Lärmsanierung wurden bereits zahlreiche Lärmschutzwände (LSW) errichtet. Bei grösseren Strassenbauprojekten wird jeweils geprüft, ob an bestimmten Standorten zusätzliche LSW erforderlich und sinnvoll sind. In solchen Fällen wird mittels Berechnungsmodell die akustische Wirksamkeit einer möglichen LSW ermittelt. Dabei spielen neben der technischen Machbarkeit auch die sorgfältige Einbindung in das Ortsbild sowie die Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle.
Aktueller Stand zur Umsetzung
Der Kanton verfügt über ein umfangreiches Netz an Lärmschutzwänden (LSW):
- An Kantonsstrassen bestehen rund 30 km LSW (Stand 2022)
- Entlang der Nationalstrassen sind weitere 52 km LSW installiert (Stand 2023)
Die Schutzwirkung der bestehenden Lärmschutzwände an Kantonsstrassen lässt sich in konkreten Zahlen belegen:
- Etwa 1'500 Gebäude profitieren direkt von der Schutzwirkung einer LSW
- Rund 7'600 Personen leben im Bereich hinter einer LSW