Strassenlärmsanierung
Der Kanton Aargau ist als Besitzer der Kantonsstrassen verpflichtet, die lärmbelasteten Strassenabschnitte bis 2018 zu sanieren. Für die Ausarbeitung der Strassenlärm-Sanierungsprojekte ist die Sektion Lärmsanierung der Abteilung Tiefbau verantwortlich.
Der Kanton ist lediglich für die Lärmsanierung der Kantonsstrassen zuständig. Bei den Nationalstrassen (Autobahnen) ist der Bund und bei den Gemeindestrassen die Gemeinde als Besitzer respektive Besitzerin für die Lärmsanierung zuständig.
Kantonsstrassen
Die Online Karte Strassenlärm Sanierungsstand zeigt mit unterschiedlichen Farben den Stand der Strassenlärm-Sanierung in den einzelnen Gemeinden des Kantons Aargau. Durch einen Klick mit dem Informationsabfragewerkzeug auf eine Gemeinde, werden detaillierte Informationen wie der Stand der Sanierung für die entsprechende Gemeinde angezeigt.
Der Ablauf der Sanierung ist in der Lärmschutz-Verordnung LSV definiert.
Im Rahmen der Ausarbeitung der Strassenlärm-Sanierungsprojekte wird untersucht, ob Liegenschaften, die über den Immissionsgrenzwerten des Anhangs 3 der Lärmschutz-Verordnung LSV belastet sind, mit Massnahmen an der Quelle (Belag, Geschwindigkeit) und auf dem Ausbreitungsweg (Lärmschutzwand, -wall) vor dem Strassenlärm geschützt werden können.
Wenn keine Massnahmen ergriffen werden können , werden ab Erreichen der Alarmwerte Schallschutzfenster, im Sinne einer Ersatzmassnahme, eingebaut. Die Kosten tragen Bund, Kanton und Gemeinde.
Liegt die Strassenlärmbelastung über den Immissionsgrenzwerten der Empfindlichkeitsstufe III (65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht) aber unterhalb der Alarmwerte, so beteiligt sich die öffentliche Hand (Bund, Kanton und Gemeinde) mit 50 Prozent am Einbau von Schallschutzfenstern, allerdings nur, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Liegenschaft die restlichen 50 Prozent der Kosten übernimmt. Da sich die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer an den Kosten beteiligen muss, ist diese Massnahme freiwillig.
Schallschutzfenster werden allerdings nur bei Liegenschaften eingebaut, die vor dem 1.1.1985, also vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Umweltschutz, baubewilligt wurden.
Nationalstrassen
Eigentümer der Nationalstrassen (Autobahnen) ist der Bund. Für die Lärmsanierung der Nationalstrassen ist deshalb das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zuständig.
Gemeindestrassen
Für die Lärmsanierung der Gemeindestrassen sind die Gemeinden zuständig. Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Abklärung, ob ein Sanierungsbedarf bei einzelnen Gemeindestrassen besteht.
Anhand eines Verkehrsmodells wurde der Verkehr und damit die Lärmbelastung von sämtlichen Gemeindestrassen im ganzen Kantonsgebiet abgeschätzt. Diese Abschätzungen werden momentan in Zusammenarbeit mit den Gemeinden verfeinert und auf ihre Plausibilität überprüft. Anschliessend werden die Gemeinden für einzelne Gemeindestrassen Lärmsanierungsprojekte ausarbeiten lassen.