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Feuerungskontrollen durch Gemeinden

Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen ≤70 kW (ohne Restholzfeuerungen)

Von der Messpflicht ausgenommen sind kleine Holzfeuerungen mit Feuerungs-wärmeleistungen bis 70 Kilowatt (ohne Restholzfeuerungen). Die Feuerungen sind jedoch regelmässig zu kontrollieren. Regelmässig benutzte Anlagen müssen alle zwei Jahre kontrolliert werden, seltene benutzte Anlagen / Komfortfeuerungen nur alle vier– zehn Jahre. Die Klassifizierung erfolgt durch die Kaminfegerin oder den Kaminfeger bzw. die Holzfeuerungskontrollierende oder den Holzfeuerungskontrolleur.

Messpflicht ab 2026

Im Aargau gilt die Messpflicht für kleine Holzfeuerungen ≤70kW Feuerungsleistung ab dem 1. Januar 2026.

Die Gemeinden wählen eine ausgebildete Holzfeuerungskontrolleurin oder einen Holzfeuerungskontrolleur(Liste der amtlichen Feuerungskontrollierenden der Gemeinden), informieren die Bevölkerung rechtzeitig über anstehende Kontrollen und sammeln, sowie verwalten die Kontrollrapporte. Private können ihre Holzfeuerungskontrolleurin oder ihren Holzfeuerungskontrolleur grundsätzlich frei wählen (Feuko) und die Kontrollen im Rahmen von Servicearbeiten durchführen. Sie sind aber dafür besorgt, dass der Kontrollrapport zu den Gemeinden gelangt.

Weisung zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kW in den Gemeinden des Kantons Aargau (PDF, 5 Seiten, 91 KB)

Die Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen soll dazu beitragen, neben der Belastung unserer Luft auch die häufig massiven Rauch- und Geruchsbelästigungen zu verhindern.

Bei guten Feuerungsanlagen ergibt sich so ein weisses Rauchbild (kein grauer Rauch, sondern weisser Wasserdampf). Die Öfen müssen richtig konstruiert sein sowie richtig unterhalten und beschickt werden.