Berechtigte Feuerungskontrollierende
Feuerungskontrollen können nur von Personen ausgeführt werden, die in der eidgenössischen Datenbank oder auf der archivierten kantonalen Liste aufgeführt sind und über die nötigen Ausbildungen verfügen.
Feuerungskontrollen müssen periodisch durch amtliche Feuerungskontrollierende oder im Rahmen von Servicearbeiten durchgeführt werden.
Die Gemeinden sind zuständig für die Kontrolle von:
Von der Gemeinde gewählte amtliche Feuerungskontrollierende müssen folgende Ausbildung vorweisen können:
Berufsanforderung | Ausbildung und SMZ Module |
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Feuerungskontrolleur/in mit eidg. Fachausweis (FK) | Fachausbildung und Prüfung als FK |
Feuerungskontrolleur/in mit Fachausweis der ARPEA (Westschweiz) | Branchengerechte Fachausbildung sowie Prüfung |
Liste der amtlichen Feuerungskontrollierenden der Gemeinden
Private können ihre Holzfeuerungskontrolleurin oder ihren Holzfeuerungskontrolleur grundsätzlich frei wählen und die Kontrollen im Rahmen von Servicearbeiten durchführen.
Feuerungskontrollierende, die berechtigt sind, im Rahmen von Servicearbeiten Feuerungskontrollen durchzuführen, müssen folgende Ausbildung vorweisen können:
Berufsanforderung | Ausbildung und SMZ Module |
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Dipl. Fachfrau/-mann für Wärme und Feuerungstechnik (FWF) | Fachausbildung und Prüfung als FWF |
Feuerungsfachfrau/-mann mit eidg. Fachausweis (FF) | Fachausbildung und Prüfung als FF sowie Modul MT2 |
Eidg. Dipl. Kaminfegermeister/-in (KFM) | Fachausbildung und Prüfung als KFM sowie Modul MT2 |
Servicemonteur/-in, Kaminfeger/-in und ähnliche Berufe | Module At1 + MT1 + MT2 |
Feuerungskontrollen können nur von Personen ausgeführt werden, die in der eidgenössischen Datenbank oder auf der archivierten kantonalen Liste aufgeführt sind und über die nötigen Ausbildungen verfügen.
Die Feuerungskontrollierenden die auf der alten Liste Feuerungskontrollierende nach Codenummer (PDF, 30 Seiten, 245 KB) aufgeführt sind, sind weiterhin berechtigt. Diese Liste wird nicht weiter bewirtschaftet.
Wenn Private nicht den von der Gemeinde zuständigen amtlichen Feuerungskontrolleurin oder Feuerungskontrolleur beauftragen, sind sie dafür zuständig, dass der Kontrollrapport zu den Gemeinden gelangt.
Der Rapport muss mit einer gültigen Vignette von der Koordinationsstelle für die Feuerungskontrolle im Kanton Aargau (KFA) versehen werden. Die Vignetten und Messrapportblöcke werden von der Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau (KFA), Gaswerkstrasse 5, 5201 Brugg gegen Rechnung abgegeben.
Die Abwicklung der amtlichen Feuerungskontrolle obliegt dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinden resp. der amtlich gewählten Feuerungskontrolleurin oder dem Feuerungskontrolleur. Zur Abgeltung der administrativen Kosten müssen Messungen, welche das Servicegewerbe ausführt, mit einer Vignette belegt werden. Die Kosten betragen gemäss Vereinbarung zwischen den amtlichen Feuerungskontrolleuren und den Gemeinden CHF 43.00 inkl. MwSt.
Weitere Informationen unter der Rubrik “Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau”.