Jungwaldpflege und Waldverjüngung
Im Normalfall wird der Wald natürlich verjüngt. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können für die Jungwaldpflege Beiträge beantragen. Auch Projekte zur Förderung seltener und wertvoller Baumarten werden unter bestimmten Rahmenbedingungen finanziell unterstützt.
Die kontinuierliche, nachhaltige Waldverjüngung sorgt dafür, dass alle Altersstufen des Waldes vorhanden sind. So können auch spätere Generationen von den vielfältigen Produkten und Leistungen des Waldes profitieren. Auf Verjüngungsflächen besteht die Chance für eine hohe Artenvielfalt. Lichtbedürftige Baumarten, welche ökologisch oder für die Holzproduktion wertvoll sind, finden optimale Bedingungen und können gefördert werden. Eine standortsgerechte Baumartenzusammensetzung ist die beste Voraussetzung für stabile und anpassungsfähige Wälder. Dies ist aufgrund der Klimaerwärmung aktuell besonders wichtig.
Grundsatz Naturverjüngung
Im Normalfall wird der Wald auf kostengünstige Weise natürlich verjüngt. Samenbäume verschiedenster Baumarten sind meist genügend vorhanden. Viele Bäume sterben aber wieder ab, weil zuwenig Licht vorhanden ist, oder die Konkurrenz von Schatten ertragenden Baumarten zu stark wird. Mit der Steuerung des Lichtangebots kann der Förster die Baumartenzusammensetzung grob steuern.
Jungwaldpflege
Mit der Jungwaldpflege werden die gewünschten Baumarten in ihrer Entwicklung gefördert. Konkurrenten im Kampf um Licht, Wasser, Nährstoffe und Standraum werden gezielt und in mehreren Eingriffen entnommen. Viele Prozesse laufen natürlich ab. Dies wird soweit möglich ausgenutzt. Je nach Produktionsziel braucht es deshalb mehr oder weniger Aufwand für die Lenkung des Jungwaldes. Wirtschaftlich oder ökologisch wertvoll sind dicke Bäume, welche genügend Platz brauchen. Die Förderung einzelner, besonders erfolgversprechender Bäume der gewünschten Baumarten ist effizienter als eine flächige Pflege.
Beiträge an die Jungwaldpflege
Die Jungwaldpflege wird von Bund und Kanton finanziell unterstützt. Bei öffentlichem Waldeigentum werden die gegenseitigen Verpflichtungen in 4-jährigen Vereinbarungen (PDF, 5 Seiten, 367 KB) geregelt. Private Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können Beiträge für die Jungwaldpflege beim zuständigen Revierförster beantragen.
Pflanzung seltener und wertvoller Baumarten
Falls ein Waldbestand in Zukunft konkurrenzschwache oder seltene Baumarten enthalten soll, kann aktiv mit Pflanzungen nachgeholfen werden. Der Kanton unterstützt die Bestandesbegründung einzelner Baumarten mit Detailprojekten "Seltene und wertvolle Baumarten". Dabei müssen bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden, welche in den Erläuterung (PDF, 4 Seiten, 272 KB) näher erklärt werden. Projekte zur Förderung von seltenen und wertvollen Baumarten sind auch im Privatwald möglich. Wenden Sie sich dazu an den zuständigen Revierförster.