Familienzulagen
Für Kinder-, Ausbildungs- und Haushaltungszulagen in der Landwirtschaft gelten Bundesregelungen.
Die Familienzulagen für selbständige Bäuerinnen und Bauern sowie für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft bestehen aus
- einer Kinderzulage bis zur Vollendung des 16. Altersjahres
- einer Ausbildungszulage ab dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung bzw. bis zur Vollendung des 25. Altersjahres
- einer Haushaltungszulage für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft