Raumplanung

Landwirtschaft Aargau nimmt im Rahmen des kantonalen Prüfverfahrens zu Raumplanungsgeschäften Stellung.
Landwirtschaft Aargau nimmt im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zum kantonalen Richtplan, zu den Sachplänen des Bundes (zum Beispiel Sachplan Fruchtfolgefläche) und zu den kommunalen, regionalen und kantonalen Nutzungsplanungen. Die Hauptziele sind:
- Sicherung des wertvollen Kulturlandes als Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion.
- Erhaltung von zusammenhängend und rationell bewirtschaftbaren Grundstücken.
- Sicherung der Betriebsstandorte und somit des Fortbestandes der Landwirtschaftsbetriebe.
- Überprüfung und Anpassung der planerischen Voraussetzungen zur Sicherung einer umwelt- und marktgerechten Produktion in Pflanzenbau und Tierhaltung.
- Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Boden, Luft und Wasser.
- Förderung der Biodiversität.
Im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung vertritt Landwirtschaft Aargau die landwirtschaftlichen Interessen. Von Bedeutung sind dabei die Erhaltung der Fruchtfolgeflächen, die Realisierung von Speziallandwirtschaftszonen für die überwiegend bodenunabhängige Produktion des Pflanzenbaus und der Tierhaltung, die Festlegung von geeigneten Standorten bei Neubauten ausserhalb des Hofareals oder landwirtschaftliche Sachfragen generell.
Zentrale Handlungsfelder sind die Kompensation von Einzonungen mit wesensgleichen Auszonungen, die Beachtung der Immissionsabstände zu Landwirtschaftsbetrieben und die Formulierung der Zonenbestimmungen bei bestehenden Landwirtschaftsbetrieben in der Bauzone. Weitere Themen sind die sachgerechte Festlegung der Landwirtschaftszone sowie weiterer Zonen für Materialabbau, Deponie, Pferdesport, Weiler, Naturschutz oder Gewässerraum. Landwirtschaft Aargau prüft zudem die Darstellung der Fruchtfolgeflächen und der Landschaftsschutzzone und äussert sich zu Sachthemen wie beispielsweise des Abstands zum Kulturland.
Weitere Informationen zur Raumplanung finden Sie beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung
Sachbereich L: Landschaft, Richtplankapitel und rechtliche Grundlagen
- Richtplankapitel L 1.3 Boden(öffnet in einem neuen Fenster)
- Richtplankapitel L 3.1 Landwirtschaftsgebiet und Fruchtfolgeflächen(öffnet in einem neuen Fenster)
- Richtplankapitel L 3.2 Entwicklungsgebiete Landwirtschaft(öffnet in einem neuen Fenster)
- Richtplankapitel L 3.3 Strukturverbesserungen(öffnet in einem neuen Fenster)
- Richtplankapitel L 3.4 Beitrags- und Aufwertungsgebiete(öffnet in einem neuen Fenster)
- RPG Art. 1 Abs. 2 lit. d Ausreichende Versorgungsbasis des Landes sichern(öffnet in einem neuen Fenster)
- RPG Art. 3 Abs. 2 lit. a Genügend geeignetes Kulturland für die Landwirtschaft erhalten(öffnet in einem neuen Fenster)
- RPG Art. 16, 16a und 16abis Zweck der Landwirtschaftszone und Zonenkonformität(öffnet in einem neuen Fenster)
- RPV Art. 26–30 Definition, Erhebung und Sicherung der Fruchtfolgeflächen(öffnet in einem neuen Fenster)
- LRV Anhang 2 Ziffer 512 Immissionsabstände von Tierhaltungsanlagen hinsichtlich des Geruchs(öffnet in einem neuen Fenster)
- LBV Art. 6 Definition Betrieb und Produktionsstätte(öffnet in einem neuen Fenster)
- Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes inklusive Vollzugshilfe(öffnet in einem neuen Fenster)