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Landwirtschaftliches Bauen

Raumplanung

Landschaft müt Kühen und Kirche im Hintergrund.

Landwirtschaft Aargau nimmt im Rahmen des kantonalen Prüfverfahrens zu Raumplanungsgeschäften Stellung.

Landwirtschaft Aargau nimmt im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zum kantonalen Richtplan, zu den Sachplänen des Bundes (zum Beispiel Sachplan Fruchtfolgefläche) und zu den kommunalen, regionalen und kantonalen Nutzungsplanungen. Die Hauptziele sind:

  • Sicherung des wertvollen Kulturlandes als Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion.
  • Erhaltung von zusammenhängend und rationell bewirtschaftbaren Grundstücken.
  • Sicherung der Betriebsstandorte und somit des Fortbestandes der Landwirtschaftsbetriebe.
  • Überprüfung und Anpassung der planerischen Voraussetzungen zur Sicherung einer umwelt- und marktgerechten Produktion in Pflanzenbau und Tierhaltung.
  • Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Boden, Luft und Wasser.
  • Förderung der Biodiversität.

Im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung vertritt Landwirtschaft Aargau die landwirtschaftlichen Interessen. Von Bedeutung sind dabei die Erhaltung der Fruchtfolgeflächen, die Realisierung von Speziallandwirtschaftszonen für die überwiegend bodenunabhängige Produktion des Pflanzenbaus und der Tierhaltung, die Festlegung von geeigneten Standorten bei Neubauten ausserhalb des Hofareals oder landwirtschaftliche Sachfragen generell.

Zentrale Handlungsfelder sind die Kompensation von Einzonungen mit wesensgleichen Auszonungen, die Beachtung der Immissionsabstände zu Landwirtschaftsbetrieben und die Formulierung der Zonenbestimmungen bei bestehenden Landwirtschaftsbetrieben in der Bauzone. Weitere Themen sind die sachgerechte Festlegung der Landwirtschaftszone sowie weiterer Zonen für Materialabbau, Deponie, Pferdesport, Weiler, Naturschutz oder Gewässerraum. Landwirtschaft Aargau prüft zudem die Darstellung der Fruchtfolgeflächen und der Landschaftsschutzzone und äussert sich zu Sachthemen wie beispielsweise des Abstands zum Kulturland.

Weitere Informationen zur Raumplanung finden Sie beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung

Sachbereich L: Landschaft, Richtplankapitel und rechtliche Grundlagen