Landwirtschaftliches Bauen
Landwirtschaft Aargau prüft Baugesuche für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sowie weitere Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone. Ausserdem nimmt Landwirtschaft Aargau im Rahmen des kantonalen Prüfungsverfahrens zu Raumplanungsgeschäften Stellung.
Landwirtschaft Aargau nimmt im Rahmen der kantonalen Vernehmlassung Stellung zu Baugesuchen für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone sowie kommunalen Nutzungsplanungen und Raumplanungsgeschäften. Weiter nimmt Landwirtschaft Aargau Stellung zu Terrainveränderungen oder Geruchsemissionen bei der Nutztierhaltung.
Im Merkblatt Bauzonengrenzen finden Sie weitere Angaben zur Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet.
Merkblatt Bauzonengrenzen (PDF, 2 Seiten, 119 KB)