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Landwirtschaftliches Bauen

Emissionen

Entmistungsroboter um Geruchs- und Stickstoffemissionen möglichst gering zu halten.

Die Landwirtschaft ist verpflichtet, Emissionen möglichst gering zu halten. Im Baugesuchsverfahren ermitteln die zuständigen kantonalen Fachstellen die Geruchs- und Stickstoffemissionen bei Tierhaltungsanlagen.

Geruchsemissionen

Für die Beurteilung von Geruchsemissionen der Nutztierhaltung ist sowohl im Baubewilligungsverfahren als auch bei Geruchsmeldungen der Mindestabstand zu ermitteln. Werden für die Tierhaltung Bauten und Anlagen erstellt, geändert oder erweitert, müssen diese den berechneten Mindestabstand für Geruchsemissionen einhalten. Es gelten die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)(öffnet in einem neuen Fenster), insbesondere des Anhangs 2(öffnet in einem neuen Fenster) Ziffer 51 (Mindestabstand/Lüftungsanlagen). Die Beurteilung erfolgt nach dem FAT-Bericht 476 Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen.

Landwirtschaft Aargau prüft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bei Bauvorhaben für die Tierhaltung die Einhaltung der Mindestabstände. Für die Beurteilung sind folgende Punkte relevant:

  • Anzahl Tierplätze
  • Tierart und Produktionszweig
  • Höhenlage der Stallung und Geländeform
  • Aufstallungssystem und Hofdüngerproduktion
  • Sauberkeit und eingesetzte Futtermittel
  • Lüftungssystem und Abluftreinigung

Geruchsmeldungen und Geruchsklagen

Für die Bearbeitung von Geruchsmeldungen und Geruchsklagen ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Umwelt) zuständig. Im Tierhaltungsbereich erfolgt die Beurteilung in Zusammenarbeit mit Landwirtschaft Aargau.

Hobbymässige Tierhaltung

Bei der hobbymässigen Tierhaltung vollzieht die Gemeinde die Vorschriften über den Umweltschutz betreffend Luftreinhaltung bei Emissionen aus der Hobbytierhaltung gemäss § 30 Abs. 3 lit. b EG UWR(öffnet in einem neuen Fenster).

Stickstoffemissionen

Tierhaltungsanlagen verursachen hohe Stickstoffeinträge (Critical Loads) und Ammoniak-Konzentrationen (Critical Levels). In sensiblen Ökosystemen, wie zum Beispiel Wäldern oder Trockenwiesen, führen zu hohe Stickstoffeinträge und Ammoniak-Konzentrationen unter anderem zu Beeinträchtigungen der Vegetation, der Artenzusammensetzung und der Vitalität. Übermässig sind Immissionen unter anderem dann, wenn sie die Fruchtbarkeit des Bodens oder die Vegetation beeinträchtigen (vgl. Art. 2 Abs. 5 lit. d LRV(öffnet in einem neuen Fenster)).

Werden für die Tierhaltung Bauten und Anlagen erstellt, geändert oder erweitert, sind im Baubewilligungsverfahren die Mindestabstände aufgrund der zu erwartenden Stickstoffemissionen zu eruieren. Die Beurteilung erfolgt gestützt auf das Tool zur Abschätzung und Beurteilung von Stickstoffbelastungen durch Ammoniak-Emissionen von Ställen(öffnet in einem neuen Fenster) (unter weiterführende Informationen/Dokumente) des BAFU und/ oder nach dem Berechnungsmodell Agrammon. Die Beurteilung der Stickstoffemissionen (öffnet in einem neuen Fenster)wird vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Umwelt) überprüft.