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Ressourcenschutz

Luftreinhaltung & Ammoniak

Der Bund und die Kantone sorgen mit einer Vielzahl von Massnahmen dafür, dass die Luft und empfindliche Ökosysteme wie Hoch- und Flachmoore, Trockenwiesen oder Wälder nicht übermässig mit Schadstoffen und Stickstoff belastet werden.

Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft
© Michael Knipfer, AGRIDEA

Ammoniakverluste sind gasförmig und stammen zu mehr als 90 Prozent aus der Landwirtschaft. Durch die Verfrachtung mit dem Wind erfolgt ein Nährstoffeintrag in alle umliegenden Ökosysteme.

Die Landwirtschaft verursacht mit rund 90 Prozent den grössten Teil der Ammoniakemissionen. Die Ammoniakverluste haben ihren Ursprung in der Nutztierhaltung. Die Ausscheidungen der Tiere enthalten Stickstoff in Form von Harnstoff. Dieser wird innerhalb kurzer Zeit durch Bakterien mittels des Enzyms Urease in gasförmiges Ammoniak (NH3) umgewandelt. Beim Ausbringen von Hofdüngern entstehen gut 44 Prozent und von verschmutzten Flächen im Stall oder Laufhof rund 39 Prozent der Ammoniakverluste. Aus der Hofdüngerlagerung stammen rund 17 Prozent der Verluste.

Massnahmenplan Ammoniak

Als Bestandteil des im Jahre 2022 aktualisierten Massnahmenplans Luft des Kantons Aargau werden mit dem Massnahmenplan Ammoniak die Ammoniakemissionen gegenüber dem Jahr 2019 bis ins Jahr 2030 um 15 Prozent reduziert. Dieses Ziel soll primär mit technischen, baulichen und betrieblichen Massnahmen bei der Tierhaltung (inklusive Fütterungsmassnahmen) und dem Hofdüngermanagement (Ausbringung von Hof- und Recyclingdünger) erreicht werden. Ein verordneter Abbau des Tierbestands ist nicht geplant. Bauliche Massnahmen werden durch den Bund unterstützt, sofern sich der Kanton an den Kosten beteiligt. Der Massnahmenplan Ammoniak wurde am 18. Dezember 2024 vom Regierungsrat des Kantons Aargau beschlossen. Die Bereitstellung der kantonalen finanziellen Mittel soll mit einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 5,526 Millionen Franken für die Jahre 2025–2030 sichergestellt werden. Die Beratung im Grossen Rat ist im 4. Quartal 2025 vorgesehen.

11 Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen

Der Massnahmenplan Ammoniak umfasst insgesamt 11 Massnahmen, die von der Nationalen Drehscheibe Ammoniak empfohlen werden. Die Massnahmen sind zum heutigen Zeitpunkt umsetzbar, betrieblich und technisch möglich, sowie wirtschaftlich tragbar.

Die Umsetzung des Massnahmenplans Ammoniak wird etappiert. Die detaillierte Beschreibung der 11 Massnahmen findet man im Massnahmenplan Ammoniak (PDF, 28 Seiten, 831 KB).

Im Rahmen von Neu- und Umbauten von Tierhaltungsanlagen sind die Massnahmen umzusetzen (siehe Baugesuche und Raumplanung für weitere Informationen).

Newsletterserie 2025

Im laufenden Jahr werden in einer Serie von Newslettern des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg die einzelnen Massnahmen vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird auch für alle 11 Massnahmen je eine praxisfreundliche Kurzbeschreibung erstellt und laufend aufgeschaltet.

Abdeckung offener Güllebehälter

Bestehende noch offene Einrichtungen für die Lagerung von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern sind mit Inkrafttreten der angepassten Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ab dem 1. Januar 2022 bis spätestens 2030 mit einer dauerhaft wirksamen Abdeckung auszustatten. Durch die Abdeckung der Lagerbehälter werden sowohl die Luftverwirbelung an der Behälter-Oberkante als auch die Lufterneuerung und damit die Ammoniakemissionen wirksam reduziert. Güllegruben- und Sammelkanalabdeckungen mit perforierten Bodenelementen (Spaltenböden) bedürfen grundsätzlich keiner zusätzlichen Abdeckung. Die zulässigen Abdecklösungen sind im Merkblatt Abdeckung von Güllelagern zur Reduktion von Emissionen beschrieben. Die kantonale Praxis betreffend Baubewilligungspflicht, die finanzielle Unterstützung durch Bund und Kanton sowie die Sanierungsfristen sind im Beiblatt zum Merkblatt Abdeckung von Güllelagern zur Reduktion von Emissionen (PDF, 49 KB) konkretisiert.

Emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlauchpflicht)

Die emissionsmindernde Ausbringung von Hof- und Recyclingdüngern ist gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ab dem 1. Januar 2024 obligatorisch. Das Merkblatt Emissionsmindernde Ausbringverfahren der Agridea gibt Auskunft über die Anforderungen an die zulässigen Geräte und die Flächen, die vom Obligatorium betroffen sind. Das kantonale Merkblatt Emissionsmindernde Ausbringung von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern ab 2024 (Schleppschlauch-Pflicht) (PDF, 3 Seiten, 502 KB) präzisiert Fragen bezüglich Ausbringverfahren, Ermittlung der betroffenen Flächen sowie des Vorgehens bei einzelbetrieblichen Ausnahmegesuchen. Ferner verweist das Merkblatt auf eine Hintergrundkarte in agriGIS, welche die betroffenen Flächen darstellt.

Um bezüglich Ausnahmegesuchen Gleichbehandlung gewährleisten zu können, werden alle Gesuche durch Landwirtschaft Aargau nach denselben Kriterien beurteilt.