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Biodiversität

Kommunale Vernetzungsprojekte

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Interessierte Landwirtinnen und Landwirte setzen ökologische Aufwertungsmassnahmen im Kulturland im Rahmen von Vernetzungsprojekten gemeinsam um. Liegt eine Nutzungsfläche im Vernetzungsperimeter, kommt sie für Vernetzungsmassnahmen grundsätzlich in Frage.

Vernetzungsperimeter

Vernetzungsperimeter Stand 2022

Nutzungsflächen können nur dann in die Bewirtschaftungsvereinbarung Biodiversität aufgenommen werden, wenn sie im Vernetzungsperimeter liegen. Liegen Nutzungsflächen ausserhalb des Vernetzungsperimeters, muss in der Standortgemeinde die Lancierung eines Vernetzungsprojekts geprüft werden.

Vernetzungsprojekte

In den Bewirtschaftungsvereinbarungen Biodiversität werden pro Objekt gezielte Vernetzungsmassnahmen vereinbart. Diese Fördermassnahmen sind auf die Bedürfnisse der Flora und Fauna abgestimmt. Zur Lancierung eines Vernetzungsprojekts sind folgende Voraussetzungen massgebend:

  • Die Projektbeteiligung seitens Landwirtinnen und Landwirten ist ausreichend für eine gute Vernetzung der Biodiversitätsförderflächen. Das heisst, auf mindestens 6 Prozent (in der Talzone), 6,5 Prozent (in der Hügelzone) beziehungsweise 7 Prozent (in der Bergzone) der LN innerhalb eines Vernetzungsprojekts werden in den Bewirtschaftungsvereinbarungen Biodiversität Vernetzungsmassnahmen umgesetzt.
  • Die Vernetzungsmassnahmen stützen sich auf die im Vernetzungskonzept des Kantons Aargau (PDF, 16 Seiten, 502 KB) festgelegten Ziel- und Leitarten.
  • Für die einzelnen Vernetzungsprojekte sind qualitative und quantitative Umsetzungsziele festgelegt, deren Umsetzung im Rahmen der Bewirtschaftungsvereinbarungen Biodiversität angestrebt wird.
  • Jedes Vernetzungsprojekt hat eine kommunale oder regionale Trägerschaft. Diese Trägerschaft ist die Schnittstelle zwischen der Programmleitung Labiola und den Landwirtinnen und Landwirten.
  • Eine Vernetzungsperiode dauert jeweils acht Jahre (Laufzeiten Vernetzungsprojekte (PDF, 1 Seite, 1,6 MB)).