Gewässerraum
Der Kanton Aargau ist mit einer Gewässerlänge von rund 3'000 Kilometern der Wasserkanton schlechthin. Damit die oberirdischen Gewässer ihre natürlichen Funktionen wie den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung gewährleisten können, müssen sie genügend Raum zur Verfügung haben.
Seit 2011 ist das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes in Kraft. Gestützt darauf sind die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer zu sichern und diesen bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Der Gewässerraum dient der Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Schutz vor Hochwasser sowie der Gewässernutzung. Innerhalb des Gewässerraums ist die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt. Diese Nutzungseinschränkungen betreffen den Kanton Aargau als Wasserkanton stark.
Bewirtschaftungseinschränkungen
Die Bewirtschaftungseinschränkungen umfassen ein Verbot für den Bodenumbruch und die Anwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Die Bewirtschaftung des Gewässerraums ist nur als Uferwiese, extensive Wiese, Streuefläche, Hecke, Ufergehölz oder extensive Weide möglich.
Umsetzung 2025
Aktuell sind in insgesamt 67 Aargauer Gemeinden die Gewässerräume in den kommunalen Nutzungsplanungen rechtskräftig und grundeigentümerverbindlich ausgeschieden. Alle verbindlichen Gewässerräume, auch jene an Aare, Limmat, Reuss und Rhein sowie am Hallwilersee sind in der agriGIS-Hintergrundkarte "Gewässerräume & Grundwasserschutzzonen" ersichtlich. Auf diese Weise ist erkennbar, ob und in welchem Umfang Landwirtschaftsbetriebe von allfälligen Bewirtschaftungseinschränkungen betroffen sind.