Stofflicher Gewässerschutz
Im Bereich des stofflichen Gewässerschutzes nimmt Landwirtschaft Aargau in Zusammenarbeit mit Landwirten, Kompostier- und Vergäranlagen sowie Gemeinden zahlreiche Beratungs- und Vollzugsaufgaben wahr.
Der stoffliche Gewässerschutz umfasst den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzgesetzgebungen im Bereich der Stoffflüsse. Er orientiert sich dabei an einer bedarfsgerechten Düngung der Nutzpflanzen und berücksichtigt zusätzlich technische Massnahmen. Dazu gehören Nährstoffverschiebungen von Hof- und Recyclingdüngern mittels Applikation Hofdüngerflüsse HODUFLU und die Möglichkeiten für eine nährstoffreduzierte Fütterung von Geflügel und Schweinen. Die Landwirtschaftsbetriebe weisen ihre bedarfsgerechte Düngung mit einer jährlichen Nährstoffbilanzberechnung unter Berücksichtigung der erwähnten technischen Massnahmen aus. So werden umweltrelevante Nährstoffüberschüsse auf den Betrieben vermieden.
Merkblatt Wichtigste Bewirtschaftungsvorschriften in Grundwasserschutzzonen
Rechtliche Grundlagen
- Gewässerschutzgesetz GSchG (SR 814.20)
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV Anhang 2.6 (SR 814.81)
- Direktzahlungsverordnung DZV (SR 910.13)
- Dünger-Verordnung DüV (SR 916.171)
- Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern V EG UWR § 29 (SAR 781.211)