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Stofflicher Gewässerschutz

Hof- und Recyclingdünger

Der Hof- und Recyclingdüngereinsatz ist gezielt auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen auszurichten. Alle Zu- und Wegfuhren von Hof- und Recyclingdüngern müssen in HODUFLU erfasst und bestätigt werden. Mit der Nährstoffbilanz wird aufgezeigt, dass kein überschüssiger Stickstoff oder Phosphor ausgebracht wird.

Feldrandkompostierung
© Kanton Aargau

Hof- und Recyclingdüngereinsatz gut planen

Der Einsatz von Hof- und Recyclingdüngern hat zum Ziel, die Nährstoffe in der Gülle, im Mist und in den Recyclingdüngern so effizient wie möglich zu nutzen. Die eingesetzten Mengen richten sich nach dem Nährstoffbedarf der Kulturen und der Aufnahmefähigkeit der Böden. Im Gegensatz zu mineralischen Düngern sind die Nährstoffe in den Hof- und Recyclingdüngern zu einem grossen Teil organisch gebunden. Das bedeutet, dass die Nährstoffe den Pflanzen nur teilweise unmittelbar zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund und weil der Einsatz von Hof- und Recyclingdüngern in wachsende Kulturen schwieriger ist als mit mineralischen Düngern, muss das Ausbringen von Hof- und Recyclingdüngern gut geplant werden.

Hofdüngerflüsse müssen in HODUFLU erfasst werden

Die Angaben in der Applikation Hofdüngerflüsse HODUFLU sind für die Berechnung der Nährstoffbilanzen von Abgeber und Abnehmer verbindlich. Neben Hofdüngern müssen in HODUFLU auch Kompost- und Recyclingdünger, unabhängig ihrer Herkunft aus landwirtschaftlichen oder industriellen Anlagen, erfasst werden. Für das ÖLN-Jahr werden Lieferungen angerechnet, welche zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember erfolgen.

Abgeber ist für die Erfassung verantwortlich

Der Abgeber ist für die Erfassung der Hof- und Recyclingdüngerlieferungen verantwortlich. Jede erfasste Lieferung löst beim Abnehmer automatisch eine E-Mail mit angehängtem Lieferschein aus. Eine Lieferung gilt als anrechenbar, sobald der Abnehmer diese bestätigt hat. Damit eine Lieferung angerechnet wird, muss sie bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres durch den Abnehmer bestätigt werden. Nach dem 31. Dezember können rückwirkend keine Lieferungen mehr erfasst oder anerkannt werden.

Gleiche Anforderungen für Hobbytierhaltende

Hobbytier- und Pferdehalter sind ebenfalls verpflichtet den anfallenden Hofdünger landwirtschaftlich oder gartenbaulich zu verwerten. Falls nicht ausreichend düngbare Fläche zur Tierhaltungsanlage gehört, sind die wegzuführenden Mengen Hofdünger in HODUFLU zu deklarieren. Beispielsweise kann eine Dauerweide ohne Schnittnutzung nur sehr begrenzt die jährlich anfallende Nährstoffmenge der Tierhaltung verwerten und ist auch aus weidehygienischen Gründen nicht zu empfehlen.

Ausgeglichene Nährstoffbilanz ist zwingend

Schleplschlauch
© Kanton Aargau

Mittels einer Nährstoffbilanz muss aufgezeigt werden, dass kein überschüssiger Phosphor oder Stickstoff ausgebracht wird. Die zulässige Phosphor- und Stickstoffmenge bemisst sich nach dem Pflanzenbedarf und dem betrieblichen Bewirtschaftungspotential. Bei der ÖLN- und Bio-Kontrolle auf Betrieben mit Hof- und Recyclingdüngerweg- respektive zufuhren wird geprüft, ob die Nährstoffmenge gemäss HODUFLU mit der Nährstoffmenge in der Nährstoffbilanz übereinstimmt. Zur Erfüllung des ÖLN sind die Nährstoffkreisläufe möglichst zu schliessen und die Zahl der Nutztiere dem Standort anzupassen. Die Nährstoffbilanz muss bezüglich Phosphor und Stickstoff ausgeglichen sein. Strengere Auflagen gelten für Betriebe mit Hofdüngerabgabe im Zuströmbereich des Hallwilersees.

Kompost- und andere Recyclingdünger

Im Kanton Aargau sind 33 Kompostier- und Vergäranlagen in Betrieb. Diese verarbeiten kompostier- und vergärbare Abfälle von 130 Gemeinden sowie organische Abfälle aus öffentlichen Anlagen, Gartenbau und Gewerbe. Von den jährlich anfallenden rund 190'000 Kubikmetern Kompost, festem und flüssigem Gärgut werden gegen 90 Prozent als Dünger in der Landwirtschaft verwertet.

Landwirtschaft Aargau ist zuständig für die Qualitätskontrolle und die Festlegung der Nährstoffgehalte der ausgebrachten Produkte. Auf Seite Input als auch betreffend der abfallrechtlichen Bewilligung liegt die Verantwortlichkeit bei der Abteilung für Umwelt.

Fachberatung Hof- und Recyclingdünger

Die Fachberatung Hof- und Recyclingdünger ist seit 2017 beim Bauernverband Aargau angesiedelt. Die Berechnung der Nährstoffbilanz und der Nachweis für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) ist ebenfalls Bestandteil des Beratungsangebots.