Finanzkontrolle
Als oberstes unabhängiges Fachorgan der kantonalen Finanzaufsicht unterstützt die Finanzkontrolle durch ihre Revisionen die Exekutive und Legislative bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufsichtsfunktionen. Damit gewährleistet sie die unabhängige Überprüfung der Führung des Finanzhaushalts auf Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Wirksamkeit.