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Finanzkontrolle

Stellung der Finanzkontrolle

Erfahren Sie mehr zu den Rechtsgrundlagen und der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle.

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Foto: René Rötheli (© Finanzkontrolle Kanton Aargau)

Im Gesetz über die Finanzkontrolle ist geregelt, welches der Zweck, die Stellung und Organisation der Finanzkontrolle ist. Auch werden die Aufgaben der Finanzkontrolle, der Geschäftsverkehr, die Art und Weise der Mitteilung der Prüfungsergebnisse, Beanstandungen und Mängelbehebung, der Umgang mit der Öffentlichkeit sowie die Planung und Budgetierung der Finanzkontrolle darin definiert.

Unabhängigkeit der Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle ist administrativ dem Departement Finanzen und Ressourcen beigeordnet, verkehrt aber direkt mit den von ihr kontrollierten Personen und Behörden. Zudem verkehrt die Leiterin der Finanzkontrolle direkt mit dem Büro des Grossen Rats, der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beziehungsweise deren Finanzkontrollausschuss, dem Regierungsrat, der Staatskanzlei sowie der Justizleitung. Im Rahmen der Haushaltsführung hat die Finanzkontrolle ihren Aufgaben und Finanzplan, den Entwurf des Budgets und den Jahresbericht dem Regierungsrat zu übermitteln, welcher diese unverändert dem Grossen Rat, allenfalls mit Bemerkungen und abweichenden Anträgen, weiterleitet. Die Finanzkontrolle sorgt für eine geeignete Organisation und legt ihr jährliches Kontrollprogramm selbständig und unabhängig fest. All dies garantiert die nötige Unabhängigkeit der Finanzkontrolle.