Elektronischer Rechtsverkehr
Im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsprojekte des Bundes zu Gerichtsorganisation und Verfahren wird den Parteien neu die Möglichkeit eingeräumt, Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einzureichen.
Als elektronischer Rechtsverkehr wird der Austausch von Rechtsschriften zwischen Behörden oder Amtsstellen der Verwaltung des Kantons Aargau und Verfahrensbeteiligten oder Rechtsvertretern bezeichnet. Die Rechtsschriften müssen mit einer rechtsgültigen elektronischen Unterschrift versehen sein und über eine sichere Übermittlungsplattform versandt werden.
Rechtsschriften sind zum Beispiel Gerichtsurteile, amtliche Verfügungen, Beschwerden, Einsprachen, Strafanzeigen.
Eingaben an eine Behörde
Nur elektronische Eingaben, die über eine anerkannte Plattform für sichere Zustellungen eingehen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, können entgegen genommen werden.
Anerkannte Plattform für die sichere Zustellung
Der Kanton Aargau verwendet die vom Bund anerkannte Zustellplattform IncaMail der Schweizerischen Post https://www.incamail.com.
Elektronische Signatur
Als anerkannte elektronische Signatur im Sinne der relevanten Gesetzgebung gilt eine qualifizierte elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat einer anerkannten Anbieterin beruht.
Unterzeichnen Sie alle relevanten Dokumente mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur (z.B. SuisseID®).
Eingabeformate
Eingaben einschliesslich Beilagen sind als PDF zu übermitteln.
Eingabegrösse
Aufgrund einer technischen Limitierung in Bezug auf die Interoperabilität der Zustellplattformen muss die Grösse einer E-Mail kleiner als 6,4 MB sein.
Eingabeadressen
Bitte adressieren Sie die Eingaben direkt an die betroffenen Departemente und Behörden.
Verfahren nach Aargauer Verwaltungsrecht
Verfahren nach Strafprozessrecht
Verfahren nach Straf- und Zivilprozessrecht
Gerichte Aargau: E-Mail-Adressen für die elektronische Eingabe
Sie finden die entsprechenden Adressen auch auf dem Schweizer Portal: http://www.ch.ch/ejustice
Kontakt
Sollten Sie Fragen zum Verfahren an sich oder zu einer Eingabe haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Eingabestelle.