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Privatpersonen

Anlauf- und Beratungsstellen

Im Kanton Aargau existieren zu diversen Themen Anlauf- und Beratungsstellen. Zu verschiedenen Themen rund um den Familienalltag finden Sie hier die richtige Auskunftsperson.

Das Familienhandbuch Nordwestschweiz enthält Informationen zu Angeboten, Anlauf- und Beratungsstellen für Familien in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn sowie zu einigen schweizweiten Angeboten. Zusätzlich enthält das Handbuch Anregungen und Ratschläge zu den unterschiedlichsten Fragen aus dem familiären Alltag.

Allgemeine Anlauf- und Beratungsstellen

Betreuungsplätze für Kinder - Übersicht

Hier finden Sie Betreuungseinrichtungen in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, NW, OW, SO, SZ und UR sowie weiterführende Informationen für alle anderen Kantone

Elternbildung Aargau

In Referaten und Kursen geben Elternbildnerinnen und Elternbildner ihr professionelles Wissen und ihre Erfahrungen weiter. Mit einem vielfältigen Angebot an Workshops, Referaten und Kursen ermöglicht Elternbildung allen Erziehungsberechtigten, ihre Erziehungskompetenz zu entwickeln und zu stärken.

Kontakt

Tel.: 062 837 60 81

Was sind Familienzentren?

Das sind Orte, wo Begegnungen stattfinden, Informationen ausgetauscht werden, Kontakte geknüpft werden, Kinder andere Kinder treffen, Frauen und Männer sich aktiv beteiligen und einmischen können und wo Kurse angeboten werden.

Familienzentren im Kanton Aargau

Jugend-, Ehe- und Familienberatungsstellen

Die Jugend-, Ehe- und Familienberatungsstellen (JEFB) des Kantons Aargau beraten Kinder und Jugendliche, Einzelpersonen, Paare, Familien und Gruppen in der Vielfalt der sozialen Problemstellungen, die im Verlauf der Entwicklung auftreten können. Sie stärken und unterstützen Menschen bei der Bewältigung von aktuellen Herausforderungen.

Kinderärzte Aargau (KiAG)

Anlaufstelle für Kindes- und Erwachsenenschutz

Frühe Kindheit

Familienstart Aargau

Familienstart Aargau

Website Familienstart Aargau

Übersicht zu folgenden Angeboten der Frühen Kindheit im Aargau:

  • Freiberufliche Pflegefachpersonen Wochenbett
  • Frauenärzte
  • Hebammen
  • Kinderärzte
  • Kliniken und Geburtshäuser
  • Mütter- und Väterberatungsstellen


Mütter- und Väterberatungsstellen

Mütterberatung, Väterberatung und Familienberatung für Eltern und Betreuungspersonen mit Kindern von 0-5 Jahren.

Spielgruppen

Kinder ab ca. 3 Jahren bis zum Kindergarteneintritt treffen sich regelmässig in konstanten Gruppen, ein- oder mehrmals wöchentlich. Eine Gruppe umfasst 8 bis 10 Kinder. Die Kindergruppe wird gemäss Qualitätsrichtlinien von einer ausgebildeten Spielgruppenleiterin betreut.

Spielgruppen sind in den meisten Wohngemeinden vorhanden.

Kinderschutz

KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachenenschutz

Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenen­schutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind. Unter anderem berät die Anlaufstelle Personen, die etwa Fragen zur Beistandschaft oder zu Verfahren der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder des Gerichts haben.

Die Webseite bietet betroffenen Personen Informationen zum Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht, einfache Tipps und Angaben zum Angebot der KESCHA.

KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz

Kinderschutzgruppe Kinderspital Aarau

Die beiden Kantonsspitäler des Kanton Aargau (KSA und KSB) führen interdisziplinäre Kinderschutzgruppen in der Klinik für Kinder und Jugendliche in Aarau und in der Kinderklinik in Baden. Diese professionellen Gruppen befassen sich mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, bei denen ein Verdacht oder die Gewissheit besteht, dass sie körperlicher oder seelischer Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt waren oder es weiterhin sind.

Unter anderem bietet die Kinderschutzgruppe Fachberatungen rund um Kinderschutz für Fachpersonen, Eltern, Kinder Jugendliche und andere Bezugspersonen durch.

Kinderschutzgruppe Kantonsspital Aarau
Tel.: 062 838 56 16
kinderschutz@ksa.ch

Kanton Aargau - Gefährdung des Kindeswohls (für Lehrpersonen und Schulleitungen)

Jede Person, welche in amtlicher Tätigkeit – wie Personen im Schulwesen – von einem gefährdeten Kind Kenntnis erhält, ist verpflichtet, dies zu melden. Den Schulen wird empfohlen, eine Gefährdungsmeldung in der Regel von der Schulleitung und/oder dem Gemeinderat machen zu lassen.

Diese Webseite richtet sich an Lehrpersonen und Schulleitungen und enthält einen Leitfaden zur Zusammenarbeit der Schule und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bei Gefährdung des Kindeswohls:

Kanton Aargau - Gefährdung des Kindeswohls

Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz ist eine unabhängige privatrechtliche Stiftung und gesamtschweizerisch tätig. Als gemeinnützige Fachorganisation machen sie sich dafür stark, dass alle Kinder in der Schweiz im Sinne der UNO-Kinderrechtskonvention in Schutz und Würde aufwachsen. Auf der Webseite finden Sie eine Auflistung von Beratungs- und Meldestellen.

Kinderschutz Schweiz

Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Dem gemeinnützigen Verein "Netzwerk Kinderrechte Schweiz" gehören schweizerische Nichtregierungs-Organisationen an, die sich für die Anerkennung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz einsetzen. Zur Hauptaufgabe des Netzwerks gehört die Berichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der Kinderrechte in der Schweiz regelmässig überprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Umsetzung der Kinderrechtskonvention überwacht, in periodischen Berichten kommentiert und im Dialog mit Behörden und Organisationen thematisiert.

Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Grundlage: UN-Kinderrechtskonvention

Jedes Kind der Welt hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. So hat es die Uno-Generalversammlung vor dreissig Jahren in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben.

UNICEF: Die UN-Kinderrechtskonvention

Besondere Unterstützung für Kinder

Früherziehung und weitere Unterstützung im Ambulatorium

Unter dem Begriff Ambulatorium werden verschiedene Massnahmen in Form einer Therapie oder einer Beratung und Begleitung zusammengefasst. Sie werden entweder an einer Durchführungsstelle, bei den Familien zu Hause oder in der Schule als Beratung oder als verstärkte Massnahme durchgeführt.

Die verschiedenen Angebote richten sich an Kinder, die Entwicklungsauffälligkeiten zeigen.

Anlauf- und Beratungsstellen zu diversen Themen

Scheidung, Trennung und Unterhalt

Eine Scheidung oder Trennung stellt alle Parteien vor eine grosse Belastung. Besonders wenn Kinder zugegen sind, müssen Unklarheiten geregelt werden.

Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen bitte an die unentgeltliche Rechtsauskunft

Bei Fragen zum Ablauf eines Scheidungs- oder Eheschutzverfahrens, wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksgericht Ihres Wohnsitzes.

Weitere Anlauf- und Beratungsstellen:

Migrationsfamilien

Familien mit Migrationshintergrund stehen im Vergleich zu einheimischen Familien durch die Integration in ein ungewohntes Umfeld vor zusätzlichen Schwierigkeiten.

Im Kanton Aargau gibt es verschiedene, niederschwellige Angebote, die sich an Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund richten. Sie zielen darauf ab, die Familien bei Schwierigkeiten zu beraten und die Hürden für eine erfolgreiche Integration zu senken.

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt kann unterschiedliche Formen annehmen. Dazu zählen sowohl körperliche und sexuelle Gewalt als auch psychische Gewalt in Form von Drohungen, Beschimpfungen und Demütigungen.

Häusliche Gewalt ist strafbar. Seit dem 1. April 2004 gilt häusliche Gewalt in Ehe und Partnerschaften nicht mehr länger als Antragsdelikt. Das bedeutet, dass Delikte von Amtes wegen verfolgt werden müssen und kein formeller Strafantrag des Opfers notwendig ist.

Pflegefamilien und Adoption

Familien existieren in vielfältigen Formen. Für Pflege- und Adoptivfamilien gibt es spezifische Angebote und Anlaufstellen, die bei der Bewältigung von Schwierigkeiten Unterstützung bieten können.

Kantonale Zuständigkeit Adoption

Weitere Informationen beim zuständigen Departement Volkswirtschaft und Inneres, Tel.: 062 835 14 40

Pflegefamilien

Weitere Informationen beim zuständigen Departement Bildung, Kultur und Sport, Tel.: 062 835 21 70

Schwangerschaft

Sucht