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Familie

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mit einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen können Eltern Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen. Unternehmen können mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen ebenfalls dazu beitragen. Der Bund unterstützt finanziell.

Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)

Mit dem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) verfügt der Kanton Aargau über eine kantonale gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung. Das Kinderbetreuungsgesetz ist am 1. August 2016 in Kraft getreten und bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern.

Das Gesetz verpflichtet Gemeinden, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung zu sorgen. Mit einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen können Eltern Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen. Das bietet einen Mehrwert für alle: die Wirtschaft, den Staat und die Familien.

Haben Sie eine Frage zum KiBeG und dessen Umsetzung? Den Gemeinden stehen neben Fachunterlagen zur Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes oder einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) weitere Informationsunterlagen zur Verfügung. Sie können Ihre Frage im Zusammenhang mit der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in Ihrer Gemeinde auch direkt auf der Wissensplattform für Gemeinden (WPG) stellen, wo Sie möglichst rasch eine Antwort erhalten. Zu den Unterlagen und Hilfsmittel gelangen Sie, wenn Sie auf die Kachel "Informationsunterlagen für Gemeinden zum KiBeG" klicken.

  1. Veranstaltungen - Familienpolitik am Mittag

    Lust auf Informationshäppchen rund um die Familienpolitik? Online und über Mittag.

Familienfreundliche Unternehmen

Unternehmen können mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Familienfreundlichkeit wird auch immer mehr zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil bei der Suche und Bindung von qualifizierten Mitarbeitenden.

Finanzhilfen des Bundes

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, unterstützt der Bund Gemeinden, Institutionen und Projekte im Bereich der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung.

  1. Ausfallentschädigungen

    In der Pandemie gewährte der Kanton den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen.