Provisorischer Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022
Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbstständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Damit Psychotherapeuten eigenständig gegenüber der OKP abrechnen können, wird ein Tarif für die psychologische Psychotherapie benötigt. Eine Einigung betreffend Tarif kam bis am 1. Juli 2022 nicht zwischen allen Tarifpartnern zustande. Damit die psychologischen Therapeutinnen und Therapeuten ab diesem Datum ihre Leistungen trotzdem abrechnen können, hat die Abteilung Gesundheit einen provisorischen Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie von Fr. 2.58 pro Minute festgesetzt.