Berufsausübungsbewilligungen
Sie finden untenstehend eine abschliessende Liste der Berufe, für welche im Kanton Aargau eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung eingeholt werden muss. Die Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist im entsprechenden Gesuchsformular für die Bewilligung eingearbeitet. Für Personen, welche im komplementärmedizinischen und alternativen Bereich tätig sind, finden sich entsprechende Informationen bei den Berufen Tierarzt und Naturheilpraktiker.