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Gesundheitsversorgung

Restkostenfinanzierung über die Clearingstelle

Die kantonale Clearingstelle ist die zentrale Ansprechpartnerin, um den Zahlungsverkehr zwischen den beteiligten Parteien sicherzustellen. Dies sind die Leistungserbringer der stationären Langzeitpflege und der Hilfe und Pflege zu Hause, die jeweilige zivilrechtliche Wohnsitzgemeinde und der Kanton.

Was macht die Clearingstelle?

Die kantonale Clearingstelle übernimmt die Vorfinanzierung des Anteils der öffentlichen Hand an den Pflegekosten (sogenannte Restkosten der Pflege). Die vorfinanzierten Beträge durch den Kanton werden an die zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinden, welche die Restkosten der Pflege schlussendlich tragen, weiterverrechnet.

Ihr direkter Einstieg zur Clearingstelle: Login