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Restkostenfinanzierung

Abrechnung der Pflegekosten für stationäre Pflegeeinrichtungen

Die kantonale Clearingstelle stellt als zentraler Ansprechpartner den Zahlungsverkehr zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen und den Gemeinden sicher.

Die Stichworte in der Navigation am Seitenanfang führen die zu sämtlichen relevanten Informationen über die Abrechnung der Pflegekosten für stationäre Pflegeeinrichtungen: von der Loginbestellung, über die elektronische Rechnungsübermittlung bis zur korrekten Abrechnung.