Abrechnung eines erhöhten Pflegebedarfs
Mit der kantonalen Tarifordnung für stationäre Pflegeinrichtungen und Einrichtungen mit dem Angebot Tages- und Nachtstrukturen wurde auch die Vergütung eines erhöhten Pflegebedarfs von mehr als 240 Minuten pro Tag geregelt.
Vergütungsmuster für Pflegestufe 12-l b)
Um die Restkosten eines erhöhten Pflegebedarfs über die kantonale Clearingstelle abzurechnen, sind im Sinne von Stufe 12-l b) und abhängig vom Einstufungssystem die Pflegestufen 121 bis 128 ergänzt worden. Es soll verhindert werden, dass der versicherten Person mehr als 20 % der Pflegekosten des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrags überwälzt werden.
Vor einer solchen Abrechnung der Tarife 121 bis 128 ist das Formular „Mitteilung über erhöhten Pflegebedarf“ auszufüllen und dem Departement Gesundheit und Soziales zuzustellen.
- Mitteilung über erhöhten Pflegebedarf (PDF, 2 Seiten, 1,3 MB)
- Mitteilung über erhöhten Pflegebedarf (HTML)
Das Einreichen von Rechnungsdatensätzen, welche die Pflegestufen 121 bis 128 enthalten, ist erst möglich, wenn das Departement Gesundheit und Soziales die Erfüllung der Voraussetzungen des Stellenplans bestätigt hat.
Der Schwerstpflegebedarf im Sinne von §§ 11 und 12 der Pflegeverordnung wird per Leistungsvertrag direkt mit einzelnen Leistungserbringern geregelt.
Die Tarife der neuen Vergütungsstufen entnehmen Sie der kantonalen Tarifordnung.