Beurteilung der Schutzraumpflicht in Alters- und Pflegeheimen (TWS)
Die Beurteilung der Schutzraumpflicht erfolgt gemäss Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) vom 11. November 2020.
Für die Projektgenehmigung gemäss den technischen Weisungen für spezielle Schutzräume (TWS) werden die nachfolgenden Unterlagen benötigt:
Baueingabe: Die Projektgenehmigung muss bei der Gemeinde eingereicht werden.
TWS Projektgenehmigung und Schlusskontrolle (XLSX, 2 Seiten, 184 KB)