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Zivilschutz

Schutzräume

Bei Neubauten müssen Schutzräume erstellt werden. Diese Regelung gilt für Wohnhäuser, Spitäler, Alters- und Pflegeheime.

Bei einem Schutzraum handelt es sich um eine Schutzbaute in einem öffentlichen Gebäude oder privaten Wohnhaus. Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts bereitzustellen. Im Auftrag der Gemeinde überprüft der Zivilschutz regelmässig die Schutzräume auf Mängel und ihre Betriebsbereitschaft im Ereignisfall.

Zugelassene Komponenten zur Erstellung eines Schutzraums finden Sie hier: ZKDB - Startseite (admin.ch)

In Neubauten von Wohnhäusern ab 38 Zimmern (respektive ab 25 Schutzplätzen) ist es obligatorisch, einen Schutzraum zu erstellen. Von der Baupflicht befreit sind Gemeinden mit einem Deckungsgrad von über 100%, sofern die geplante Baueingabe den Deckungsgrad nicht unter 100% zieht sowie sämtliche Bauten mit weniger als 38 Zimmer (24 oder weniger Schutzplätze). Wenn keine Schutzraumbaupflicht besteht, ist ein Ersatzbeitrag in der Höhe von 400 Franken pro erforderlichem Schutzplatz zu bezahlen.

Im Pflegebereich (Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime) ist pro Patientenbett ein Schutzplatz zu erstellen.

Steuerung Schutzraumbau

Unter diesem Link finden Sie die vom Schutzraumbau befreiten Gemeinden:

Steuerung Schutzraumbau

Diese Karte wird einmal jährlich aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Änderungen in der Zwischenzeit nicht angezeigt werden. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich an die Sektion Koordination Zivilschutz unter kzs@ag.ch .

Im Pflegebereich (Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime) müssen die Schutzräume in jedem Fall erstellt werden. Pro Patientenbett ist ein Schutzplatz nötig. Die Leistung eines Ersatzbeitrags ist nicht möglich.

Periodische Schutzraumkontrolle

Schutzräume müssen gemäss, Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) Art. 65 von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden. Die Gemeinden des Kantons Aargau haben den Zivilschutz beauftragt, die Betriebsbereitschaft und den Zustand der Schutzräume regelmässig zu kontrollieren. Diese Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) findet alle 10 Jahre statt.

Film zum Unterhalt eines Schutzraumes

Ein minimaler Schutzraumunterhalt (alle 6 Monate) ist unerlässlich. Sie sollten:

  • Lüftungsaggregat ca. 15 Minuten in Betrieb nehmen (gemäss Betriebsanleitung).
  • Dichtungen, Vorfilter und Schächte reinigen.
  • Gängigkeit von Panzertüre und -Deckel sowie Hebelverschlüssen prüfen.
  • Metallteile auf Korrosion überprüfen und wenn nötig ausbessern.