Ersatzbeiträge für nicht gebaute Schutzräume leisten
Ein Ersatzbeitrag muss geleistet werden, sofern bei einem Neubau kein Schutzraum gebaut wird.
Der Antrag muss vollständig mit der Baueingabe an die Gemeinde – zur Weiterleitung an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Kanton Aargau – eingereicht werden.