Schutz, Betreuung, Unterstützung
Der Zivilschutz ist eine der fünf Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Er übernimmt unterstützende und koordinierende Aufgaben im Rahmen des Bevölkerungsschutzes.
Zivilschutz als Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz
Zweck des Bevölkerungsschutzes ist es, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Schadenereignissen von grosser Tragweite zu schützen, zur ihrer Begrenzung und Bewältigung beizutragen und entsprechende Massnahmen zur Versorgung zu ergreifen.
Der Aargauer Zivilschutz
Nebst dem Kantonalen Katastrophen Einsatzelement (KKE) gibt es im Kanton Aargau 12 Zivilschutzorganisationen. Sie sind jeweils für eine Region zuständig. Die Aufgaben des Zivilschutzes richten sich nach der Gefährdungsanalyse Aargau, nach den Bedürfnissen in den Regionen und dem Unterstützungsbedarf der Partnerorganisationen.
Der Zivilschutz nimmt bei Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten unterstützende und koordinierende sowie die folgenden Aufgaben wahr:
- Den Schutz und die Rettung der Bevölkerung
- Die Betreuung schutzsuchender Personen
- Die Unterstützung der Führungsorgane und anderer Partnerorganisationen
- Den Schutz der Kulturgüter
Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau koordiniert den Aargauer Zivilschutz.
- Der Zivilschutz in der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
- Schweizerischer Zivilschutzverband(öffnet in einem neuen Fenster)
- Aargauischer Zivilschutzverband(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Zivilschutzverordnung ZSV (SR 520.11)(öffnet in einem neuen Fenster)