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2.6 Einstellung der Sozialhilfe

2.6.3 Dossierabschluss gemäss Bundesamt für Statistik (BFS)

Gemäss dem Leitfaden zur Durchführung der Erhebung des BFS gilt für den Dossierabschluss eine Sechs-Monatsregel, wonach ein Sozialhilfefall genau sechs Monate nach der letzten ordentlichen Auszahlung abzuschliessen ist. Der Dossierabschluss zuhanden der Sozialhilfestatistik ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Einstellung der Sozialhilfe gegenüber der unterstützten Person. Überwindet die unterstützte Person ihre Bedürftigkeit oder werden aus anderen Gründen keine Leistungen mehr erbracht, so ist die Sozialhilfe grundsätzlich umgehend formell einzustellen. Gegenüber der betroffenen Person wird zu diesem Zeitpunkt das Sozialhilfeverfahren abgeschlossen (vgl. Kapitel 2.6.1 Die Einstellungsverfügung). Das Sozialhilfedossier wird nur zuhanden der Sozialhilfestatistik aktiv gehalten, bis sechs Monate seit der letzten Auszahlung an die unterstützte Person verstrichen sind.