Integrationszentrum
Im ehemaligen Kantonsschülerinnenhaus und heutigen Asylunterkunft an der Rohrerstrasse in Aarau soll bis 2028 ein kantonales Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive entstehen. Das Integrationszentrum ist auf eine Belegung mit 250 Personen ausgerichtet. Im Gegenzug werden in der Region Aarau kantonale Asylunterkünfte in der entsprechenden Grössenordnung abgebaut.
Der Regierungsrat hatte im Frühling 2019 mit Blick auf die Neuausrichtung der Asylpolitik des Bundes und die Integrationsagenda Schweiz beschlossen, ein Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive zu schaffen (siehe Medienmitteilung vom 17. Mai 2019). Im Kantonalen Integrationszentrum sollen einerseits Personen untergebracht werden, die als Flüchtlinge anerkannt oder im Rahmen des beschleunigten Verfahrens vorläufig aufgenommen worden sind. Andererseits sollen im kantonalen Integrationszentrum auch Familien und Einzelpersonen betreut werden, die dem Kanton Aargau im erweiterten Asylverfahren zugewiesen werden und bei denen mit einer vorläufigen Aufnahme oder mit einer Anerkennung als Flüchtlinge zu rechnen ist.
Standortwahl
Standortwahl
Der Standort Rohrerstrasse Aarau erfüllt die Voraussetzungen für ein kantonales Integrationszentrum am besten. Einerseits von der Lage und der Erschliessung her, vor allem aber auch wegen den in Aarau bereits verfügbaren Betreuungs- und Versorgungsangeboten in den Bereichen Integration, Bildung/Schulung, Medizin usw. Die Stadt Aarau ist interessiert, dass die heutige Asylunterkunft im Kantonsschülerinnenhaus durch einen ansprechenden Neubau ersetzt und die Einfallsachse Rohrerstrasse damit aufgewertet wird.
Beschulung
Beschulung
Die Beschulung der Kinder im Integrationszentrums ist im kantonalen Zeughaus vorgesehen, in dem bereits heute die Kinder der gegenüberliegenden Asylunterkunft den Unterricht besuchen
Eckwerte des Nutzungskonzepts
Eckwerte des Nutzungskonzepts
Für den Verlauf des Integrationsprozesses ist die Startphase mit Information, Standortbestimmung und Planung von Integrationsmassnahmen entscheidend. Im Integrationszentrum können die Integrationsmassnahmen frühzeitig und konzentriert an einem Ort organisiert und in einem für die Integration vorteilhaften Umfeld durchgeführt werden. Der Neubau soll flexible Anpassungen an die aktuellen und zukünftigen Belegungsbedürfnisse ermöglichen. Der Regierungsrat hat die Eckwerte des Nutzungskonzepts, das von den Departementen Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Bildung, Kultur und Sport (BKS), Finanzen und Ressourcen (DFR) sowie Gesundheit und Soziales (DGS) gemeinsam entwickelt wurde, verabschiedet. Das Konzept deckt von Betreuung über Sicherheit bis zu Integration und Bildung alle für den Betrieb wichtigen Aspekte ab. Die Betreuung im Integrationszentrum wird während 24 Stunden sichergestellt.
Termine
Termine
Wann | Was |
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Herbst 2021 - Herbst 2022 | Generalplanerwahlverfahren und Arbeitsvergabe |
Herbst 2022 | Behandlung Projektierungskredit im Grossen Rat |
Ende 2024 | Öffentliche Anhörung zum Bauvorhaben |
Mitte 2025 | Behandlung Ausführungskredit im Grossen Rat |
2026 - 2028 | Bauphase |
2028 | Inbetriebnahme |
Weitere Unterlagen
Kurzversion Nutzungs- und Betriebskonzept (PDF, 126 KB)
Medienmitteilungen
Medienmitteilung "Regierungsrat fällt Standortentscheid für Integrationszentrum" vom 17. März 2021