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Integrationszentrum

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Thematische Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Integrationszentrum Aargau.

Ziel und Zweck des Integrationszentrums

Was ist ein Integrationszentrum?

Das kantonale Integrationszentrum Aargau ist eine kantonale Unterkunft für Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs, ein sogenanntes Durchgangszentrum. Die Personen werden vom Bund an den Kanton zugewiesen und nehmen später je nach Aufenthaltsbewilligung entweder selbstständig Wohnsitz in einer Gemeinde oder beziehen kommunale Kollektivunterkünfte in den Gemeinden. Während ihres Aufenthalts im Integrationszentrum nehmen die Personen an ersten Integrationsmassnahmen teil und werden so bestmöglich auf ihr Leben in der Schweiz vorbereitet.

Welche Ziele soll das Integrationszentrum erfüllen?

Während des Aufenthalts im Integrationszentrum wird die Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner gefördert, um ihre Integration in der Schweiz bestmöglich einzuleiten bzw. vorzubereiten.

Dieses Ziel soll durch eine entsprechende Nutzung des Zentrums erreicht werden:

  • Informationen vermitteln und erste Integrationsmassnahmen einleiten
  • Zweckmässige Informations- und Beratungsangebote anbieten
  • Deutschkurse durchführen und hiesige Gegebenheiten vermitteln
  • Die Personen beschäftigen und gemeinsam ihre Freizeit gestalten
  • Freiwillige einbeziehen
  • Gemeinnützige Arbeiten in Absprache mit der Stadt durchführen (z.B. Littering-Programm, Helfereinsätze an Veranstaltungen etc.)

Das Integrationsangebot ist wichtig, um langfristig die Sozialhilfekosten zu reduzieren, die u. a. auch bei den Gemeinden anfallen.

Warum wurde der Standort an der Rohrerstrasse in Aarau gewählt?

Der Kanton Aargau überprüfte die kantonseigenen Grundstücke. Dabei zeigte sich, dass der Standort Rohrerstrasse Aarau die Voraussetzungen für ein kantonales Integrationszentrum am besten erfüllt:

  • zentrale Lage und gute Erschliessung fördern rasche Integration
  • In Aarau bereits verfügbare Betreuungs- und Versorgungsangebote in den Bereichen Integration, Bildung / Schulung, Medizin usw.
  • Der Standort der heutigen, in die Jahre gekommenen Asylunterkunft an der Rohrerstrasse hat sich bewährt
  • Die Stadt Aarau ist daran interessiert, dass diese Unterkunft im ehemaligen Kantonsschülerhaus durch einen ansprechenden Neubau ersetzt und die Einfallsachse Rohrerstrasse aufgewertet wird

Wie wirkt sich das Integrationszentrum auf die Stadt Aarau und den Kanton Aargau aus?

Der Kanton Aargau ist bereit, die neu geschaffenen Unterbringungsplätze im Integrationszentrum durch die Schliessung von anderen, weniger für die Asylunterbringung geeigneten, Unterkünften in Aarau und in den Nachbargemeinden zu kompensieren. Dadurch entsteht für die Stadt Aarau keine Zusatzbelastung durch das Integrationszentrum.

Beobachtungen in den Asylunterkünften in Aarau und der Region zeigen, dass die Flüchtlinge nach Erlangung des Ausweises B in der Regel in andere Gemeinden umziehen. Günstiger Wohnraum sowie gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr sind für sie zentralen Kriterien.

Bau

Was sind die baulichen Merkmale des Integrationszentrums?

Das Zentrum befindet sich an einer zentralen Einfahrtsachse in die Stadt Aarau. Das Gebiet wird in den nächsten Jahren städtebaulich weiterentwickelt. Daher muss das Gebäude den städtebaulichen Anforderungen gerecht werden. Es wird ein funktionaler, zweckdienlicher Bau errichtet. Mit einer einfachen Raumstruktur und der Verwendung von zweckmässigen Materialien wird sichergestellt, dass der Bau preiswert und für eine nachhaltige Nutzung erstellt werden kann.

Wann ist das Integrationszentrum bezugsbereit?

Das Integrationszentrum soll 2028 bezugsbereit sein.

Für wie lange soll das Integrationszentrum bestehen bleiben

Das Integrationszentrum steht für eine zeitlich unbefristete Dauer zur Verfügung.

Betrieb und Betreuung

Wie viele Personen insgesamt und welche Personengruppen werden im Integrationszentrum betreut?

Im Integrationszentrum werden rund 250 Personen untergebracht und betreut. Das betrifft folgende Personengruppen:

Priorität 1

  • Personen aus dem beschleunigten Asylverfahren: Flüchtlinge (Ausweise B und F), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F)
  • Resettlement-Flüchtlinge (Ausweis B)

Priorität 2

  • Personen aus dem erweiterten Asylverfahren: Zugewiesene Asylsuchende mit Bleibeperspektive (Ausweis N)

Priorität 3

  • Spezialfälle (z.B. Personen mit körperlicher Beeinträchtigung/Senioren)

Nicht im Zentrum

  • Familiennachzug, ausreisepflichtige Personen

Wie lange bleiben die Personen im Integrationszentrum?

Die Dauer des Aufenthalts beträgt zwischen sechs Wochen und einem Jahr. Im Durchschnitt werden die Personen rund sechsMonate im Integrationszentrum bleiben. Flüchtlinge verfügen über freie Wohnsitzwahl und können in eine eigene Wohnung ziehen. Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer werden den Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung zugewiesen. Diese werden durch die Gemeinden in der Regel in Gemeindeunterkünften untergebracht und durch diese während den Integrationsmassnahmen begleitet.

Welche Integrationsmassnahmen und Aktivitäten werden zusammen mit der Stadt Aarau im Integrationszentrum respektive im Umfeld des Integrationszentrums geplant?

Im Zentrum sind diverse Integrationsmassnahmen im Rahmen der Erstinformation und für den Erwerb von Sprachkenntnissen geplant. Daneben sind Module der Grundkompetenzförderung (Lernbegleitung, Kompetenzen der Informations- und Kommunikationstechnologie) geplant. Darüber hinaus gibt es für die Tagestruktur ein internes Beschäftigungsangebot (Reinigung, Unterhalt etc.) sowie unter Einbezug bestehender Projekte und Freiwilligenorganisationen die Möglichkeit, zusätzliche Beschäftigungs- und Freizeitangebote anzubieten.

Die bereits heute bestehenden Integrationsangebote sowie Fach- und Anlaufstellen im Umfeld des geplanten Integrationszentrums (Stadt und Region Aarau) bleiben aufgrund der zentralen Lage auch nach Inbetriebnahme des Integrationszentrums gut erreichbar und sollen ergänzend zu den Angeboten im Zentrum genutzt werden. All das ermöglicht eine rasche Integration und fördert somit die Selbständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner.

Wie wird die Sicherheit im und um das Zentrum sowie in der Stadt gewährleistet?

Die Sicherheit im Integrationszentrum wird durch eine enge Betreuung der Bewohnenden sowie durch eine sinnvolle Tagesstruktur, Integrationsmass-nahmen, Beschäftigung und bedarfsgerechte räumliche Begebenheiten gewährleistet. Die Zentrumsleitung sorgt mit ihren Mitarbeitenden rund um die Uhr für einen effizienten und sicheren Betrieb im Integrationszentrum. Das oberste Gebot ist die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der Unterkunft und in ihrer unmittelbaren Umgebung sowie der Schutz der Bewohnenden und des Personals vor Gefahren.

Vor der Eröffnung des Integrationszentrums wird zusammen mit der Stadt Aarau und Vertretern der Blaulichtorganisationen ein umfassendes und detailliertes objekt- und lagebezogenes Sicherheitskonzept entwickelt.

Schule und Kinder

Wo gehen die Kinder zur Schule?

Die Beschulung der Kinder erfolgt im kantonalen Zeughaus. Dort werden künftig rund 80 Kinder aus dem Integrationszentrum und den umliegenden Asylunterkünften unterrichtet.