Wirteprüfungskommission
Die Wirteprüfungskommission organisiert die Wirtefachprüfung zur Erlangung des Aargauer Fähigkeitsausweises gemäss Gastgewerberecht.
Das Amt für Verbraucherschutz wählt die kantonale Wirteprüfungskommission. Sie besteht aus fünf Mitgliedern und wird vom Präsidenten Herrn Christoph Müller geleitet. Die Kommission prüft die Zulassung zur Wirtefachprüfung, schreibt die Prüfungen und bestimmt die Prüfungstermine, den Ablauf der Prüfung, die Anmelde- und Annullationsbedingungen, die Zahlungsmodalitäten und die bei der Prüfung zulässigen Hilfsmittel. Die Wirtefachprüfung findet in der Regel fünfmal im Jahr statt. Der Präsident der Wirteprüfungskommission führt im Auftrag des Amts für Verbraucherschutz die Anerkennungsverfahren von anderen Fähigkeitsausweisen und Berufsbildungsnachweisen durch.
Zusammensetzung
Die Wirteprüfungskommission wird für jeweils 4 Jahre gewählt. Als Mitglieder für die Amtsdauer 2021-2025 gewählt sind:
Präsident
- Christoph Müller, Kölliken
Mitglieder
- Beat Aeberhard, Lostorf
- Brigitte Aeberli, Muri AG
- Hannes Ernst Jaisli, Mühlethal
- Rolf Ryter, Bern
Aufgaben
Die Mitglieder der Kommission sind in erster Linie als Expertinnen und Experten für die Prüfungsfächer tätig. Die Wirtefachprüfung umfasst folgende Prüfungsfächer:
- Gastgewerberecht (inklusive Alkoholgesetzgebung) sowie betriebsbezogene Rechtsvorschriften der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung (inklusive Brandschutzvorschriften)
- Lebensmittelrecht
- Personalrecht (Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Sozialversicherungsrecht)
- Rechtsvorschriften über die kaufmännische Buchführung und das Steuerwesen