Export und Zertifikate
Das Amt für Verbraucherschutz erstellt als zuständige kantonale Lebensmittelkontrollbehörde Bescheinigungen für die zur Ausfuhr bestimmten Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Kosmetika.
Ab 2021 sind die neuen Vorlagen für Exportzertifikate für nicht tierische Lebensmittel zu verwenden. Die Zertifikate wurden an die Ausfuhrbescheinigungen für tierische Lebensmittel angeglichen.
- Wichtigste Neuerungen für Ausfuhrbescheinigungen gültig ab 01.01.2021 (PDF, 1 Seite, 18 KB)
- Anleitung für Betriebe: Ausfüllen und Einreichen amtlicher Ausfuhrbescheinigungen (PDF, 8 Seiten, 169 KB)
Bescheinigungen / Zertifikate
Bescheinigungen / Zertifikate für nicht tierische Lebensmittel
- Bescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln (PDF, 2 Seiten, 982 KB)
- Certificate for the export of foodstuffs (PDF, 2 Seiten, 942 KB)
- Certificado para la exportación de alimentos (PDF, 2 Seiten, 946 KB)
Draft Annex for Veterinary health certificates (Part I, Identification of commodities) (DOC, 1 Seite, 32KB) Dieses Dokument kann als Anhang zu einer Gesundheitsbescheinigung verwendet werden, um weitere Ausfuhrerzeugnisse einzufügen, wenn die Bescheinigung nicht genug Platz dafür enthält.
Bescheinigungen / Zertifikate für Gebrauchsgegenstände und Kosmetika
- Anleitung zum Gebrauch der amtlichen Exportzertifikate für die Gebrauchsgegenstände (inkl. Kosmetika) (PDF, 6 Seiten, 90 KB)
- Attestation for exportation - Cosmetics (PDF, 1 Seite, 24 KB)
- Attestation for exportation - Commodities (PDF, 1 Seite, 24 KB)
Bescheinigung für die Registrierung (Attestation for Registration)
Bestimmte Länder verlangen, dass kosmetische Mittel oder andere Gebrauchsgegenstände bereits vor einem ersten Import registriert werden. Bescheinigungen für die Registrierung oder «Attestation for Registration» sollen jedoch nur erstellt werden, wenn die Kontrollbehörde des Bestimmungslandes dies verlangt und nur wenn die Produkte in der Schweiz hergestellt oder abgefüllt (manufactured or packaged - fabriqués ou conditionnés) wurden. Sie werden durch die Exportfirma ausgefüllt und durch die zuständige kantonale Lebensmittelvollzugsbehörde gestempelt und unterzeichnet.
- Formular «Registration for exportation» für Kosmetika (RTF, 1 Seite, 49 KB)
- Formular «Registration for exportation» für Kosmetika für bestimmte Länder wie z. B. China, Indien, Indonesien oder Dubai (RTF, 1 Seite, 66 KB)
- Formular «Registration for exportation» für die anderen Gebrauchsgegenstände (RTF, 1 Seite, 19 KB)
Bescheinigungen / Zertifikate für tierische Lebensmittel, Tiere und Tierprodukte
Länderspezifische Bescheinigungen
Weitere Informationen
Registrierung von Lebensmitteln im Ausland
Dokument zur Registrierung von Lebensmitteln im Ausland (PDF, 1 Seite, 1,3 MB)
Dieses offizielle Dokument dient der Registrierung von Lebensmitteln im Ausland. Es wird von der kantonalen Vollzugsbehörde gestempelt und unterschrieben. Die erwähnten und beigelegten Anhänge werden vom Unternehmen erstellt und unterzeichnet und tragen den Briefkopf des Unternehmens.