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Verbraucherschutz

Export und Zertifikate

Das Amt für Verbraucherschutz erstellt als zuständige kantonale Lebensmittelkontrollbehörde Bescheinigungen für die zur Ausfuhr bestimmten Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Kosmetika.

Ab 2021 sind die neuen Vorlagen für Exportzertifikate für nicht tierische Lebensmittel zu verwenden. Die Zertifikate wurden an die Ausfuhrbescheinigungen für tierische Lebensmittel angeglichen.

Bescheinigungen / Zertifikate

Bescheinigungen / Zertifikate für nicht tierische Lebensmittel

Bescheinigungen / Zertifikate für Gebrauchsgegenstände und Kosmetika

Bescheinigung für die Registrierung (Attestation for Registration)

Bestimmte Länder verlangen, dass kosmetische Mittel oder andere Gebrauchsgegenstände bereits vor einem ersten Import registriert werden. Bescheinigungen für die Registrierung oder «Attestation for Registration» sollen jedoch nur erstellt werden, wenn die Kontrollbehörde des Bestimmungslandes dies verlangt und nur wenn die Produkte in der Schweiz hergestellt oder abgefüllt (manufactured or packaged - fabriqués ou conditionnés) wurden. Sie werden durch die Exportfirma ausgefüllt und durch die zuständige kantonale Lebensmittelvollzugsbehörde gestempelt und unterzeichnet.

Bescheinigungen / Zertifikate für tierische Lebensmittel, Tiere und Tierprodukte

Registrierung von Lebensmitteln im Ausland

Dokument zur Registrierung von Lebensmitteln im Ausland (PDF, 1 Seite, 1,3 MB)

Dieses offizielle Dokument dient der Registrierung von Lebensmitteln im Ausland. Es wird von der kantonalen Vollzugsbehörde gestempelt und unterschrieben. Die erwähnten und beigelegten Anhänge werden vom Unternehmen erstellt und unterzeichnet und tragen den Briefkopf des Unternehmens.