Pflicht zur Selbstkontrolle
Die Lebensmittelgesetzgebung verlangt von allen Lebensmittelbetrieben und Betrieben mit Gebrauchsgegenständen ein Konzept zur Selbstkontrolle (vgl. Art. 26 Lebensmittelgesetz und Art. 74 ff. Lebensmitel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Das Konzept muss im Betrieb bekannt sowie umgesetzt sein und insbesondere die folgenden Bereiche umfassen:
- Sicherstellung der guten Verfahrenspraxis inklusive Gewährleistung des Täuschungsschutzes
- Anwendung des Systems der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (Hazard Analysis and Critical Control Points, HACCP-System) oder von dessen Grundsätzen
- Probenahme und Analyse
- Rückverfolgbarkeit
- Rücknahme und Rückruf
- Dokumentation
Branchenverbände haben zudem die Möglichkeit, sogenannte "Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis" zu erarbeiten. Die Leitlinien müssen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bewilligt werden (aktuelle Leitlinien siehe unter BLV-Homepage www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Rechts- und Vollzugsgrundlagen).
Ein Betrieb kann entweder ein eigenes HACCP-Konzept erstellen oder die entsprechende Branchenleitlinie in seinem Betrieb umsetzen.
Die Leitlinien können bei der jeweiligen Branchenorganisation bezogen werden.
Für kleine gewerbliche Lebensmittelbetriebe, die keiner der oben genannten Branchen angehören, hat das Lebensmittelinspektorat eine Vorlage entwickelt, mit welcher in kurzer Zeit ein dem Betrieb angepasstes Selbstkontrollkonzept (SKK) erstellt werden kann. Diese aus 11 Elementen bestehende Vorlage kann hier im pdf-Format bezogen und anschliessend im Betrieb verwendet werden.
Vorlagen Selbstkontrolle
- Seite 01: Vorgehen und Angaben zum Betrieb (PDF, 1 Seite, 87 KB)
- Seite 02: Gefahrenanalyse (PDF, 1 Seite, 87 KB)
- Seite 03: Warenannahme (Arbeitsanweisung AA1) (PDF, 2 Seiten, 41 KB)
- Seite 04: Warenannahme (Kontrollformular KF1) (PDF, 1 Seite, 117 KB)
- Seite 05: Kühl- und Tiefkühllagerung (Arbeitsanweisung AA2) (PDF, 2 Seiten, 39 KB)
- Seite 06a: Kühl- und Tiefkühllagerung (Kontrollformular KF2) (PDF, 1 Seite, 95 KB)
- Seite 06b: Kühl- und Tiefkühllagerung (Kontrollformular KF2) (PDF, 1 Seite, 108 KB)
- Seite 07: Vorproduzierte, leicht verderbliche Lebensmittel - Lagerung und Haltbarkeitsfristen (Arbeitsanweisung AA5) (PDF, 1 Seite, 108 KB)
- Seite 08: Frittieren (Arbeitsanweisung AA6 und Kontrollformular KF6) (PDF, 1 Seite, 96 KB)
- Seite 09: Partyservice (Arbeitsanweisung AA7) (PDF, 1 Seite, 119 KB)
- Seite 10: Reinigungsplan (Arbeitsanweisung AA9) (PDF, 1 Seite, 153 KB)
- Seite 11: Sauberkeit und Ordnung (Kontrollformular KF9) (PDF, 1 Seite, 113 KB)