Fleischhygiene
Nutztiere werden primär gehalten, um Lebensmittel und Waren tierischen Ursprungs herzustellen. Neben Milch und Eiern ist Fleisch das wichtigste Produkt, das vom Tier geliefert wird. Der Veterinärdienst beaufsichtigt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den Schlachtanlagen und überwacht die korrekte Entsorgung beziehungsweise Verwertung von tierischen Nebenprodukten, die beim Schlachtprozess anfallen.
Fleisch und Fleischwaren sind aus hygienischer Sicht hochsensible Produkte, deren Gewinnung und Verarbeitung auf allen Produktionsstufen streng zu überwachen ist.
Die Überwachung der Schlacht- und Fleischhygiene obliegt dem Veterinärdienst. Auch ist es die Aufgabe des Veterinärdienstes, die Einhaltung der Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung im Bereich der Schlachtung zu beaufsichtigen und nötigenfalls rückgelagerte Kontrollen auf dem Herkunftsbetrieb der Tiere anzuordnen und Massnahmen durchzusetzen.
Mit diesen Aufgaben beauftragt der Veterinärdienst Tierärztinnen und Tierärzte. Sie untersuchen die angelieferten Tiere, um ihre Schlachttauglichkeit und gegebenenfalls Verstösse gegen die Tierschutz-Gesetzgebung festzustellen. Nach der Schlachtung kontrollieren sie das Fleisch auf seine Genusstauglichkeit und entnehmen, falls nötig, Proben für die mikrobiologische Untersuchung. Jedes Stück Fleisch aus einheimischer Produktion gelangt auf diese Weise kontrolliert zu den Konsumentinnen und Konsumenten.
Schlachtbetriebe
Das Schlachten von Tieren wird in der eidg. Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) geregelt. Schlachtbetriebe benötigen eine kantonale Bewilligung und unterliegen strengen Anforderungen bezüglich Tierschutz und Hygiene. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird durch die amtlichen Kontrollen regelmässig überprüft. Weitere Informationen zu den Schlachtbetrieben sowie viele nützliche Merkblätter und Formulare (z.B. Gesundheitsmeldungen etc.) sind über den unten aufgeführten Link beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu finden.
Fleischkontrolle
Die Fleischkontrolle gliedert sich in die Bereiche Schlachttieruntersuchung (STU) und Fleischuntersuchung (FU).
Weitere Informationen zur STU (Schlachtanmeldung, Ablauf, etc.) sowie zur FU (Entscheid der Genusstauglichkeit, Trichinellenuntersuchung, Rechtliches etc.) sind über den unten aufgeführten Link zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu finden.
Downloads
- Tierärztliche Vereinigung für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
- Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene der Universität Zürich
- BLV: Tierarzneimittel
- BLV: Schlachtbetriebe
- BLV: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- BLV: Entsorgung von tierischen Nebenprodukten
- Abfall- und Gewässerschutzvorschriften für Schlachtbetriebe und Metzgereien
- Proviande
- Schweizer Fleischfachverband
- Aargauer Metzgermeisterverband
- Bauernverband Aargau: Merkblatt Notschlachtungen
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Tierseuchengesetz TSG (SR 916.40)
- Tierschutzgesetz TSchG (SR 455)
- Lebensmittelgesetz LMG (SR 817.0)
- Tierseuchenverordnung TSV (SR 916.401)
- Tierschutzverordnung TSchV (SR 455.1)
- Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten VTSchS (SR 455.110.2)
- Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (SR 817.022.108)
- Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle VSFK (SR 817.190)
- Verordnung über die Hygiene beim Schlachten VHyS (SR 817.190.1)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV (SR 817.02)
- Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst (SR 916.402)
- Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten VTNP (SR 916.441.22)