Fleischhygiene

Nutztiere werden primär gehalten, um Lebensmittel und Waren tierischen Ursprungs herzustellen. Neben Milch und Eiern ist Fleisch das wichtigste Produkt, das vom Tier geliefert wird. Der Veterinärdienst beaufsichtigt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den Schlachtanlagen und überwacht die korrekte Entsorgung beziehungsweise Verwertung von tierischen Nebenprodukten, die beim Schlachtprozess anfallen.
Fleisch und Fleischwaren sind aus hygienischer Sicht hochsensible Produkte, deren Gewinnung und Verarbeitung auf allen Produktionsstufen streng zu überwachen ist.
Die Überwachung der Schlacht- und Fleischhygiene obliegt dem Veterinärdienst. Auch ist es die Aufgabe des Veterinärdienstes, die Einhaltung der Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung im Bereich der Schlachtung zu beaufsichtigen und nötigenfalls rückgelagerte Kontrollen auf dem Herkunftsbetrieb der Tiere anzuordnen und Massnahmen durchzusetzen.
Mit diesen Aufgaben beauftragt der Veterinärdienst Tierärztinnen und Tierärzte. Sie untersuchen die angelieferten Tiere, um ihre Schlachttauglichkeit und gegebenenfalls Verstösse gegen die Tierschutz-Gesetzgebung festzustellen. Nach der Schlachtung kontrollieren sie das Fleisch auf seine Genusstauglichkeit und entnehmen, falls nötig, Proben für die mikrobiologische Untersuchung. Jedes Stück Fleisch aus einheimischer Produktion gelangt auf diese Weise kontrolliert zu den Konsumentinnen und Konsumenten.
Schlachtbetriebe
Das Schlachten von Tieren wird in der eidg. Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) geregelt. Schlachtbetriebe benötigen eine kantonale Bewilligung und unterliegen strengen Anforderungen bezüglich Tierschutz und Hygiene. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird durch die amtlichen Kontrollen regelmässig überprüft. Weitere Informationen zu den Schlachtbetrieben sowie viele nützliche Merkblätter und Formulare (z.B. Gesundheitsmeldungen etc.) sind über den unten aufgeführten Link beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu finden.
Fleischkontrolle
Die Fleischkontrolle gliedert sich in die Bereiche Schlachttieruntersuchung (STU) und Fleischuntersuchung (FU).
Weitere Informationen zur STU (Schlachtanmeldung, Ablauf, etc.) sowie zur FU (Entscheid der Genusstauglichkeit, Trichinellenuntersuchung, Rechtliches etc.) sind über den unten aufgeführten Link zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu finden.
Downloads
- Tierärztliche Vereinigung für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit(öffnet in einem neuen Fenster)
- Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene der Universität Zürich(öffnet in einem neuen Fenster)
- BLV: Tierarzneimittel(öffnet in einem neuen Fenster)
- BLV: Schlachtbetriebe(öffnet in einem neuen Fenster)
- BLV: Schlachttier- und Fleischuntersuchung(öffnet in einem neuen Fenster)
- BLV: Entsorgung von tierischen Nebenprodukten(öffnet in einem neuen Fenster)
- Abfall- und Gewässerschutzvorschriften für Schlachtbetriebe und Metzgereien
- Proviande(öffnet in einem neuen Fenster)
- Schweizer Fleischfachverband(öffnet in einem neuen Fenster)
- Aargauer Metzgermeisterverband(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bauernverband Aargau: Merkblatt Notschlachtungen(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Tierseuchengesetz TSG (SR 916.40)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Tierschutzgesetz TSchG (SR 455)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Lebensmittelgesetz LMG (SR 817.0)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Tierseuchenverordnung TSV (SR 916.401)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Tierschutzverordnung TSchV (SR 455.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten VTSchS (SR 455.110.2)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (SR 817.022.108)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle VSFK (SR 817.190)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Hygiene beim Schlachten VHyS (SR 817.190.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV (SR 817.02)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst (SR 916.402)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten VTNP (SR 916.441.22)(öffnet in einem neuen Fenster)