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Tierseuchen

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Diese Seite liefert Informationen zur Vogelgrippe und den aktuell geltenden Vorschriften und Massnahmen.

Sind Ihre Hühner bereit für den Winter?

Aufgrund der in Europa zunehmenden Anzahl von Vogelgrippefällen bei Wildvögeln und der aktuellen Lage in der Schweiz empfiehlt der Veterinärdienst, Gehege so auszurüsten, dass der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert wird. Damit das Geflügel Auslauf geniessen kann, können Gehege beispielsweise überdacht und umzäunt werden. Zudem sollen Tierhaltende bei Ihrem Geflügel auf Symptome wie übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Aufnahme von Wasser oder Futter achten und diese umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden.

Jede Hühnerhaltung muss beim Kanton gemeldet sein.

Vogelgrippe im Kanton Uri

Am 11. November 2024 wurde ein tot aufgefundener Schwan im Kanton Uri positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 getestet. Es ist der erste Vogelgrippe-Nachweis in der Schweiz für diese Saison.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe einen Wildvogel gefunden. Was soll ich tun?

Bitte melden Sie Funde von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln der zuständigen Jagdaufseherin oder dem zuständigen Jagdaufseher. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und ob der Vogel auf Vogelgrippe untersucht wird.

Bitte berühren Sie den Wildvogel nicht.

Fangen Sie den Wildvogel nicht ein und bringen Sie ihn nicht zum Tierarzt – Das gilt allgemein für alle Wildtiere.

Die zuständige Jagdaufseherin oder der zuständige Jagdaufseher kann via Gemeinde oder über die Jagdrevierkarten des Kantons Aargau gefunden werden.

Jagdrevierkarten des Kantons Aargau

Wo muss ich meine Tierhaltung anmelden?

Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinsthaltungen mit wenigen Tieren.

Anmeldungen können Sie via Link tätigen.

Welche Massnahmen gelten im Aargau?

Bei lokalen Ausbrüchen von Vogelgrippe unter Wildvögeln, die ein Risiko für Geflügelhaltungen darstellen, kann der Kanton örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen und ein Beobachtungsgebiet sowie ein Kontrollgebiet einrichten. Das Kontrollgebiet umfasst in der Regel das Gebiet im Umkreis von 1 km und das Beobachtungsgebiet das Gebiet im Umkreis von 3 km um die Fundorte von Wildvögeln mit Vogelgrippe. Über lokale Schutzmassnahmen entscheidet das kantonale Veterinäramt in Absprache mit dem BLV.

Aktuell gibt es im Aargau keine Beobachtungs- oder Kontrollgebiete.