Tierverkehr und Viehhandel
Tierseuchen werden meistens durch direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen. Seuchenerreger können sich daher schnell über weite Distanzen verbreiten, wenn Tiere transportiert werden.
Beim Verstellen von Tieren sind besondere Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um im Falle eines Seuchenausbruchs den Seuchenherd rasch eingrenzen zu können.
Grundsätzlich muss der Weg eines Klauentieres lückenlos zurückverfolgt werden können. Dazu muss die Identität des Tiers durch eine eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung jederzeit feststellbar sein. Es darf nur mit einem Begleitdokument, auf dem nähere Angaben zum Herkunfts- und Bestimmungsort anzugeben sind, transportiert werden. Standortwechsel müssen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) des Bundes gemeldet werden.
Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit Nutztieren
Wenn viele Tiere aus verschiedenen Haltungen zusammenkommen, ist das Risiko für die Übertragung von Tierseuchen erhöht. Veranstaltungen mit Nutztieren wie Märkte, Auktionen und Ausstellungen werden deshalb durch den kantonalen Veterinärdienst überwacht. Der/die Veranstalter/in ist dabei für die Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Tiergesundheit und Tierschutz verantwortlich. Es dürfen nur gesunde Tiere aus seuchenfreien Betrieben aufgeführt werden. Zudem müssen Tierschutzaspekte wie angemessene Ruhe- und Erholungsphasen und eine korrekte Unterbringung gewährleistet sein und die Transportvorschriften jederzeit eingehalten werden.
Jede Veranstaltung mit Nutztieren ist meldepflichtig. Die Meldung kann über das untenstehende Online-Formular erfolgen. Ob eine Veranstaltung bewilligungspflichtig ist, entscheidet der Veterinärdienst gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Ist eine Bewilligung vorgeschrieben, wird die Veranstaltung zudem amtstierärztlich überwacht. Die Pflichten der Veranstaltenden sind im Merkblatt zusammengefasst.
Meldeformular Viehmärkte, Auktionen und Ausstellungen
Merkblatt für Veranstaltungen mit Nutztieren (PDF, 2 Seiten, 22 KB)
Viehhandel
Zu den Aufgaben des Veterinärdienstes gehört auch die Überwachung des gewerbsmässigen Viehhandels. Der Viehhandel ist ein wichtiges Element der Tierseuchenbekämpfung. Dabei müssen genaue Aufzeichnungen über die gehandelten Tiere geführt werden, um im Seuchenfall ein rasches Eingreifen zu ermöglichen. Wer Viehhandel auf eigene oder fremde Rechnung betreiben will, benötigt dazu ein Patent. Wer die Tiere ausserdem selbst transportiert, benötigt einen Sachkundenachweis nach Tierschutzrecht.
Voraussetzung für das Viehhandelspatent ist der Besuch eines dreitägigen Einführungskurses mit erfolgreich absolvierter Prüfung. In diesem Kurs werden sowohl die rechtlichen Grundlagen des Viehhandels als auch Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes behandelt. Auf Gesuch hin wird danach ein für drei Jahre gültiges Patent erteilt. Auf den Handel mit Vieh – als Vieh gelten Tiere der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie Pferde – muss eine Gebühr entrichtet werden. Diese Gebühr fliesst vollumfänglich in die Tierseuchenbekämpfung.
- Informationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zum Viehhandel (inklusive Reglement über die Einführungs- und Fortbildungskurse für Viehhändler)
- Verordnung über den Bezug von Patent- und Umsatzgebühren im Viehhandel (SAR 396.152)