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Berechnung und Vollzug

Finanzausgleichszahlungen

Die nachfolgenden Tabellen informieren über die Beiträge und Abgaben, welche die Gemeinden in den einzelnen Zahlungsjahren erhalten beziehungsweise entrichten. Ferner findet sich eine Übersicht über die wichtigsten Termine beim Vollzug des Finanzausgleichs.

Die Tabellen zu den einzelnen Jahren geben Auskunft über die Zahlungen in den einzelnen Gefässen des Ressourcen- und des Lastenausgleichs sowie über den daraus resultierenden Gesamtbetrag.

Ergänzungsbeiträge können die Gemeinden seit dem Jahr 2020 beantragen, über diese werden jedoch erst nach dem regulären Finanzausgleich entschieden.

Für jedes Jahr findet sich zudem eine Kantonskarte. Dieser Karte kann entnommen werden, welches im Finanzausgleich die Zahler- und welches die Empfängergemeinden sind.

Wichtige Termine

  • Vorjahr Ende April - Eingabefrist für Gesuche um Ergänzungsbeiträge
  • Vorjahr Ende Juni - Mitteilung der Finanzausgleichsbeiträge und -abgaben*
  • Zahlungsjahr Februar - Mitteilung einer allfälligen Beitragskürzung
  • Zahlungsjahr Ende Mai - Auszahlung erste Tranche Finanzausgleichsbeiträge / Zahlungsfrist für erste Tranche Finanzausgleichsabgaben
  • Zahlungsjahr Ende November - Auszahlung erste Tranche Finanzausgleichsbeiträge / Zahlungsfrist für erste Tranche Finanzausgleichsabgaben

*) Ist eine Gemeinde mit der mitgeteilten Finanzausgleichszahlung nicht einverstanden und kommt keine Einigung zustande, so kann die Gemeinde gemäss § 4 Abs. 3 FiAG innert dreier Monate nach Mitteilung eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.

Spätestens im Jahr 2023 muss dem Grossen Rat der erste Wirkungsbericht zugestellt werden.

Finanzausgleichszahlungen 2025

Berechnungsgrundlagen 2025

Finanzausgleichszahlungen 2024

Berechnungsgrundlagen 2024