Periodische Nachführung (PNF)
Die periodische Nachführung dient der Aktualisierung aller Objekte und Daten, die keinem Meldeverfahren unterliegen.
Bei der periodischen Nachführung handelt es sich um Informationsinhalte, welche sich ohne menschliche Mitwirkung natürlich verändern (Waldränder, Wege, Gewässer, etc.).
Auftraggeber der periodischen Nachführung ist der Kanton Aargau, vertreten durch das Vermessungsamt. Jede periodische Nachführung hat sich jeweils über ein grösseres, zusammenhängendes Gebiet zu erstrecken. Der Nachführungszyklus richtet sich in der Regel nach jenem der Landesvermessung (VAV Art. 24), welcher 6 Jahre beträgt.
Durch die Einbindung anderer kantonalen Stellen (Bsp. Landwirtschaft Aargau, Abteilung Wald, Abteilung Landschaft und Gewässer, etc.) werden Synergien genutzt und die verschiedenen Interessen berücksichtigt.
Mit diesem Verfahren werden die Daten der amtlichen Vermessung auf einem möglichst aktuellen und realitätsnahen Stand gehalten. Die Kosten für die periodische Nachführung werden nach Abzug der vom Bund geleisteten Beiträge vom Kanton übernommen (§ 48 KGeoIG).
Einteilung
Einteilung periodische Nachführung (PNF) 2020 - 2024 (PDF, 1 Seite, 470 KB)