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Amtliche Vermessung

Nachführung

Die Daten der amtlichen Vermessung bilden die Grundlage für nahezu alle anderen geografischen Daten. Mit der Aktualisierung der Daten wird deren Werterhaltung sichergestellt.

Die Daten der amtlichen Vermessung sind Georeferenzdaten (Art. 1 VAV) und dienen Behörden und Verwaltungen sowie der Wirtschaft, Wissenschaft und Dritten als Grundlage für ihre Aufgaben und Arbeiten. Deshalb müssen sämtliche Daten auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Nur vollständige, zuverlässige und aktuelle Daten der amtlichen Vermessung ermöglichen einer Vielzahl von Nutzern die Verwendung dieser Georeferenzdaten, und tragen zur Vermeidung von parallelen Datensätzen, Doppelspurigkeiten oder gar Fehlentscheidungen bei.

Alle Bestandteile der amtlichen Vermessung unterliegen deshalb der Nachführungspflicht (Art. 22 VAV). Es wird zwischen der laufenden Nachführung (LNF) und der periodischen Nachführung (PNF) unterschieden.