Amtliche Vermessung
Die amtliche Vermessung ist eine durch Bundesrecht geregelte Aufgabe der Kantone. Ohne die amtliche Vermessung, welche die Grundlage zur Sicherung des Grundeigentums bildet, wäre ein Handel mit Grundstücken nicht möglich. Zu den Hauptaufgaben der amtlichen Vermessung gehören das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten. Damit leistet die amtliche Vermessung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums.
Die amtliche Vermessung stellt die Verfügbarkeit der eigentümerverbindlichen Georeferenzdaten und der beschreibenden Informationen der Grundstücke sicher. Zudem bilden diese Georeferenzdaten die wichtigste Grundlage für nahezu alle weiteren geografischen Daten, die von Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie von der Wirtschaft, der Wissenschaft und Dritten verwendet werden. Sie dienen als Grundlage für Entscheidungsfindungen und als Basis zur Gewinnung von eigenen Informationen und Datensätzen (Geodaten).
Die Organisation der amtlichen Vermessung:
Zwischen Bund, Kanton Aargau und den Gemeinden bestehen Verbundaufgaben (PDF, 1 Seite, 1,8 MB).
Stand der amtlichen Vermessung:
Der Realisierungsstand ist in der entsprechenden Online Karte ersichtlich.
Informationen zur amtlichen Vermessung
cadastre.ch
Rechtliche Grundlagen
Bund
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210)
- Verordnung über die amtliche Vermessung, VAV (SR 211.432.2)
- Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung, VAV-VBS (SR 211.432.21)
- Bundesgesetz über Geoinformation, GeolG (SR 510.62)
- Verordnung über Geoinformation, GeoIV (SR 510.620)
- Verordnung des Bundesamtes für Landestopografie über Geoinformation GeoIV-swisstopo (SR 510.620.1)
- Verordnung über die geografischen Namen, GeoNV (SR 510.625)
- Verordnung über die Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer, GeomV (SR 211.432.261)
- Verordnung über die Landesvermessung LVV (SR 510.626)
- Verordnung des VBS über die Landesvermessung LVV-VBS (SR 510.626.1)
Kanton Aargau
- Kantonales Geoinformationsgesetz (SAR 740.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Verordnung über die Geoinformation im Kanton Aargau (SAR 740.111)
- Verordnung über die Entschädigung der Nachführungsgeometer (SAR 723.154)