Wasser
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Das Gewässerschutzgesetz bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Es dient insbesondere der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen; der Sicherstellung und haushälterischen Nutzung des Trink- und Brauchwassers und der Sicherung der natürlichen Funktion des Wasserkreislaufs. Zu diesem Zweck werden Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzareale festgelegt.
Für Fliess- und stehende Gewässer wird der Gewässerraum definiert und damit die zugelassene Bewirtschaftung und Nutzung dieses Raums vorgegeben.