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ÖREB-Kataster

Wald

Im Aargau sind die Waldgrenzen klar definiert – nur bewilligte Rodungen können die Waldfläche verringern. Gesetzliche Mindestabstände regeln den Bau in Waldnähe, während in Reservaten der Schutz der Biodiversität im Vordergrund steht. Detaillierte Informationen und Auskünfte erteilen die zuständigen Fachstellen.

Wald
cadastre.ch

Im Aargau gelten statische Waldgrenzen. Einwachsende Bestockungen ausserhalb der festgelegten Waldgrenze gelten nicht als Wald. Rechtlich verringern kann sich die Waldfläche nur durch eine bewilligte Rodung.

Für den Waldabstand von Bauten und Anlagen gelten die gesetzlichen Mindestabstände. Ausnahmen werden in Sondernutzungsplänen geregelt.

In Waldreservaten hat die Biodiversität Vorrang vor den Interessen des Menschen am Wald. Reservate schützen den Wald als natürliches Ökosystem und dienen der Erhaltung der Biodiversität.

Eigentumsbeschränkungen