Schutz vor Diskriminierung
Weil Diskriminierung die Integration enorm erschwert, ist ein wirksamer Schutz vor bewusster und unbewusster Diskriminierung ein wichtiger Bestandteil der kantonalen Integrationsprogramme.
Menschen aus der ganzen Welt haben im Kanton Aargau ein Zuhause gefunden. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich nachhaltig integrieren. Im Gegenzug dürfen sie im Alltag nicht aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, Lebensweise oder Sprache benachteiligt werden. Schliesslich ermöglicht ein diskriminierungsfreier Raum das friedliche Zusammenleben zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Der Kanton unterstützt im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms Projekte zur sozialen Integration und dem friedlichen Zusammenleben. Ausserdem unterstützt der Kanton auch die Beratungsstelle für Personen mit Diskriminierungserfahrung.
Ziele im Bereich Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz
- Menschen mit Diskriminierungserfahrung steht der Zugang zu einer kompetenten Beratungsstelle offen.
- Der Kanton unterstützt Behörden und Institutionen, ihren Auftrag frei von rassistischer Diskriminierung zu erfüllen.
Um die systematische Diskriminierung der zugwanderten Bevölkerung zu verhindern, sollten sich Behörden, Fachpersonen und weitere Stellen, im Umgang mit der gesellschaftlichen Vielfalt sensibilisieren und Massnahmen gegen Diskriminierung ergreifen.
Beratungsstelle für Betroffene von rassistischer Diskriminierung
Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) führt im Auftrag des Kantons die Anlaufstelle für Opfer rassistischer Diskriminierung. Die AIA berät Menschen, welche aufgrund ihrer Hautfarbe, der Sprache, ihres Aussehens, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer Herkunft oder Staatsbürgerschaft benachteiligt werden.
Die AIA kann telefonisch (062 823 41 13) oder per E-Mail für Beratungen kontaktiert werden.
Institutionelle Öffnung der Regelstrukturen
Die institutionelle Öffnung bietet individuelle und innovative Möglichkeiten für die Verwaltung, ihren Service Public-Auftrag zu optimieren und langfristig Kosten einzusparen. So kann eine Behörde mit regem Kontakt zur Bevölkerung beispielsweise bereits im Vorfeld der Kommunikation auf die Verwendung von einfacher Sprache achten, von dem Menschen unabhängig ihrer Herkunft und ihrem Bildungsstand profitieren. Im Auftrag des Kantons bietet die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) Projektbegleitungen an, die das Ziel haben, die Institutionen im Umgang mit einer vielfältigen Klientel fit zu machen.
Anfragen können per E-Mail oder telefonisch (062 823 41 13) direkt an die AIA gerichtet werden.
- Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB unterstützt diverse Projekte im Bereich des Diskriminierungsschutzes.
- Beratungsnetz für Rassismusopfer
- Integration Aargau für Betroffene von rassistischer Diskriminierung
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