Vorbereitung der Eheschliessung
Die administrative Vorbereitung der Eheschliessung wird "Ehevorbereitungsverfahren" genannt. Die Verlobten wenden sich persönlich und gemeinsam an das für den Wohnort zuständige Regionale Zivilstandsamt und stellen das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung.
Verlobte, die sich im Ausland aufhalten, können das Gesuch durch Vermittlung der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland einreichen.
Über den genauen Ablauf und die benötigten Dokumente informiert Sie das zuständige Regionale Zivilstandsamt.
Verlobte, mit denen sich das Regionale Zivilstandsamt sprachlich nicht verständigen kann, müssen zur Ehevorbereitung eine dolmetschende Person mitbringen. Diese darf nicht mit den Verlobten nahe verwandt sein und muss über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen.
Anschliessend wird die Ehefähigkeit der Verlobten geprüft. Dazu haben die Verlobten persönlich vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten zu erklären, dass
- sie nicht miteinander in gerader Linie verwandt sowie keine Geschwister oder Halbgeschwister sind
- sie keine bestehende Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit einer Drittperson verschwiegen haben
- die vorgelegten Dokumente vollständig, aktuell und richtig sind
In Fällen, in denen einer der Verlobten das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt, nimmt das zuständige Regionale Zivilstandsamt die Aktenprüfung der ausländischen Dokumente vor.
Je nach den konkreten Umständen unterbreitet das Regionale Zivilstandsamt die ausländischen Dokumente der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen zur Aktenprüfung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die ausländischen Dokumente zur Verifizierung an die zuständige schweizerische Vertretung weitergeleitet werden müssen. Dieses Vorgehen verlängert das Vorbereitungsverfahren und ist mit höheren Kosten verbunden.
Die Verlobten erhalten Gelegenheit, die eigenen im schweizerischen Personenstandsregister erfassten Personendaten zu kontrollieren und als richtig, aktuell und vollständig zu bestätigen. Ebenfalls werden sie über die namens- und bürgerrechtlichen Folgen der Eheschliessung informiert.
Ist das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen, können die Verlobten den Heiratstermin definitiv vereinbaren.
Die Eheschliessung kann innert drei Monaten, nachdem das Ehevorbereitungsverfahren positiv abgeschlossen worden ist, stattfinden. Wünschen die Verlobten ihre Eheschliessung bei einem anderen Regionalen Zivilstandsamt in der Schweiz, wird zuhanden dieses Regionalen Zivilstandsamtes eine Trauungsermächtigung ausgestellt.
Soll die Eheschliessung im Ausland erfolgen, finden Sie unter der Rubrik Heirat im Ausland weitere Informationen.
Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz
Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau
Rechtliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)
Zivilstandsverordnung ZStV (SR 211.112.2)
Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen ZStGV (SR 172.042.110)
Dekret über die Zivilstandskreise (SAR 210.170)
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch EG ZGB (SAR 210.300)
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch V EG ZGB (SAR 210.311)