Jugendanwaltschaft
Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren.
Die Jugendanwaltschaft ist verantwortlich für die Untersuchung (Sachverhaltsfeststellung und Abklärungen zur Person), für den Erlass von Strafbefehlen (bei leichteren Fällen), für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile.
Aufgaben und Zuständigkeit
Das Jugendstrafrecht orientiert sich nicht primär an der Tat, sondern vor allem an der Täterpersönlichkeit und wird darum auch Täterstrafrecht genannt.
Straffällig gewordene Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren sollen durch die Jugendanwaltschaft so mit Strafen und Schutzmassnahmen "behandelt" werden, dass die Jugendlichen nicht mehr rückfällig werden. Die Jugendanwaltschaft nimmt dabei alle jugendstrafrechtlichen Funktionen wahr und ist deshalb zuständig für die Strafuntersuchung, die vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen, die Entscheidfällung (Strafbefehle, Einstellungen), die Anklage vor Jugendgericht und schliesslich auch für den Vollzug der Entscheide.
Team
Leitung Jugendanwaltschaft
Gil Beatriz, lic. iur., Rechtsanwältin
Doležal Jan, lic. iur., Rechtsanwalt (Stv.)
Jugendanwältinnen und Jugendanwälte
Hirt Josephine, MLaw, Rechtsanwältin
Kunz Nadja, lic. iur., Rechtsanwältin
Meier Benjamin, Dr. iur.
Meyenberg Raphaela, MLaw, Rechtsanwältin
Schraner Therese, lic. iur.
Payllier Nicole, Dr. iur., Rechtsanwältin
Freiermuth Wanda, MLaw (a.o. Jugendanwältin)
Juristische Fachspezialistin
Mendez Rachel
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
Degiampietro Jeannette
Mina Gianna
Neuenschwander Sandra
Preisig Tobias
Ryser Eric
Schärer Stefan
Sterchi Philipp
Wanner Jolanda
Zgraggen Alina