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Jugendanwaltschaft

Praktikum

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau bietet erfolgreichen Absolventen des Masterstudienganges in Rechtswissenschaft die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren.

Die Dauer des Praktikums wird vertraglich vereinbart, im Normalfall beträgt sie zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Gemäss Anwaltsverordnung werden davon maximal sechs Monate (netto) an das obligatorische Praxisjahr angerechnet.

Um ein Rechtspraktikum bei der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau absolvieren zu können, müssen Sie das Masterstudium erfolgreich abgeschlossen haben und interessiert an der Tätigkeit eines Jugendanwaltes sein. Damit Sie das Rechtspraktikum bei uns absolvieren können, fehlt nur noch eines – eine ansprechende und überzeugende Bewerbung Ihrerseits.

Für das Jahr 2024 haben wir keine offenen Praktikumsplätze mehr zu vergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das HR der Staatsanwaltschaft/Jugendanwaltschaft Aargau:

personal.sta@ag.ch

062 835 46 74