Strafanstalt
Mit 199 Vollzugsplätzen für Männer erfüllt die Strafanstalt ihren gesetzlichen Auftrag der Sicherheit für Langzeitgefangene im geschlossenen Vollzug.
Brief-, Paketpost und Besuchswesen
Briefpost
- Der Gefangene kann Briefe empfangen und auf eigene Kosten versenden, soweit nicht durch Anzahl, Umfang oder Sprache die Kontrolle erheblich erschwert wird. Ein- und ausgehende Korrespondenz sowie andere Sendungen werden kontrolliert.
Paketpost
- Einzelheiten über die Paketpostregelung entnehmen Sie dem Merkblatt "Inhalte und Abwicklung der Paketpost" (PDF, 192 KB).
Richtige Adressierung von Postversand
Möchten Sie einen Gefangenen in der Strafanstalt besuchen?
- Jede Besucherperson eines Gefangenen muss vorher mit dem Sozialdienst abgesprochen und die Besucherpersonalien müssen überprüft werden. Vorbestrafte Personen und ehemalige Gefangene erhalten in der Regel keine Besuchsbewilligung.
- Die Besuchspersonen haben sich bei jedem Besuch mit einem gültigen Ausweispapier auszuweisen.
- Jede Besuchsperson wird auf metallische sowie andere verbotene Gegenstände untersucht (Metallbogen, Röntgengerät). Alle männlichen Besucher ab 14 Jahren werden bei Besuchsantritt sowie beim Verlassen des Besuchsraumes biometrisch erfasst.
- Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt "Gefangenenbesuche"
Bei Fragen oder Unklarheiten für Gefangenenbesuche, nehmen Sie bitte mit der Strafanstalt telefonisch Kontakt auf. Telefon-Nummer Besuchsaufsicht: 062 888 77 65