Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Baumaschinen
Das Fahrzeug muss vorschriftsgemäss, betriebssicher und gut gereinigt zur Prüfung gebracht werden.
Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nur mit Händler- oder Tageskontrollschilder zur Fahrzeugprüfung gebracht werden. Für Fahrzeuge ohne entsprechende Kontrollschilder wird die Fahrzeugprüfung nicht durchgeführt.
Der Prüfungstermin kann einmalig per E-Mail (stva.lwdispo@ag.ch) oder Telefon (062 886 22 60) um max. 2 Monate verschoben werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich. Eine Terminverschiebung oder Ausserverkehrssetzung ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem Termin vorzunehmen.
Die Fahrzeugprüfung findet von Oktober bis Mai an einem unserer 42 Aussenprüforte statt.