Fahrzeugprüfung

Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nur mit Händler- oder Tageskontrollschildern zur Fahrzeugprüfung gebracht werden. Für Fahrzeuge ohne entsprechende Kontrollschilder wird die Fahrzeugprüfung nicht durchgeführt.
Gemäss Art. 34 VTS unterliegen Fahrzeuge, die bei Unfällen starke Beschädigungen erlitten haben oder bei Kontrollen der Polizei erhebliche Mängel aufweisen der ausserordentlichen Prüfpflicht.
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41)(öffnet in einem neuen Fenster)
Grundsatz Art. 29 (SR 822.222) (öffnet in einem neuen Fenster)
Periodische Prüfungspflicht Art. 33 (SR 741.41)(öffnet in einem neuen Fenster)
Ausserordentliche Prüfungspflicht Art. 34 (SR 741.41)(öffnet in einem neuen Fenster) - Formulare und Merkblätter